FAZ nimmt Voigt-Gastbeitrag wegen KI-Verdachts aus dem Netz - epd medien

10.06.2026 16:52

Ein in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" veröffentlichter Text des thüringischen Ministerpräsidenten Voigt wurde möglicherweise von einer Künstlichen Intelligenz geschrieben. Die Redaktion zieht Konsequenzen.

Frankfurt a.M. (epd). Weil es Hinweise gibt, dass ein Text des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurde, hat die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) den Gastbeitrag aus dem Netz genommen und in seinem Archiv gesperrt. Eine Einlassung der Staatskanzlei in der Sache genüge nicht, um sicherzustellen, dass der Beitrag menschengemacht war und indirekte und direkte Zitate stimmen. Das müsse jedoch für alle in der Zeitung erscheinenden Texte gelten, schreibt die Redaktion in einem am Mittwoch online erschienenen Beitrag.

Den Schilderungen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge geht es um einen Beitrag, in dem sich Voigt in der Debatte über den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Smartphones und Social-Media-Angeboten positionierte. Der Text erschien den Angaben zufolge am 12. August vergangenen Jahres bei "faz.net" und tags darauf in der gedruckten Zeitung. Das Portal "fragdenstaat" habe mit dem Erkennungsprogramm Pangram ermittelt, dass der Text mit KI generiert worden sei. Drei wörtliche Zitate von Experten, des Psychologen Jonathan Haidt, des Neurobiologen Gerald Hüther und des Neurowissenschaftlers Manfred Spitzer, seien zudem nicht zu verifizieren.

Nur "allgemeine Hinweise" aus der Staatskanzlei

Das Programm Pangram gebe in der Regel ernst zu nehmende Hinweise auf die Verwendung von KI, schreibt die FAZ. Daher habe man die Thüringer Staatskanzlei angefragt, ob der Gastbeitrag Voigts von einer KI generiert wurde und die dort enthaltenen wörtlichen Zitate zutreffen.

Als Antwort habe man nur "allgemeine Hinweise" bekommen, aus denen die FAZ zitiert. Darin heiße es unter anderem, die Staatskanzlei nutze KI-Anwendungen als unterstützendes Werkzeug. Die Systeme würden bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt. "Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht", zitiert die FAZ. Dabei gelte ein klarer Grundsatz: KI könne unterstützen, die Verantwortung verbleibe stets beim Menschen.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

kfr



Zuerst veröffentlicht 10.06.2026 18:52 Letzte Änderung: 11.06.2026 08:00

Schlagworte: Medien, Künstliche Intelligenz, Bundesländer, NEU

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