Mecklenburg-Vorpommern will lokale Fernsehsender fördern - epd medien

23.06.2026 08:30

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen lokale Fernsehsender künftig vom Land gefördert werden. Pro Jahr stehen dafür 300.000 Euro zur Verfügung. Für die Vergabe ist die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Der Landtag in Schwerin hat der Förderung lokaler Fernsehsender zugestimmt.

Schwerin (epd). Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) hat Richtlinien für die Förderung von kommerziellem Lokal- und Regionalfernsehen beschlossen. Wie aus dem Doppelhaushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2026/27 hervorgeht, stehen für die Förderung pro Jahr jeweils 300.000 Euro zur Verfügung. Für die Vergabe der Förderung ist die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) zuständig. Das Geld solle so schnell wie möglich ausgezahlt werden, sagte MMV-Direktor Bert Lingnau dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Richtlinien, die vom Medienausschuss der MMV beschlossen worden seien, lägen derzeit dem Landesrechnungshof zur Prüfung und Genehmigung vor, sagte Lingnau. Anschließend könnten Förderanträge gestellt werden.

Enger Regionalbezug

In Mecklenburg-Vorpommern kämpfen die lokalen und regionalen Fernsehsender wegen rückläufiger Werbeerlöse mit wirtschaftlichen Problemen. Ende März trat in dem Bundesland ein neues Mediengesetz in Kraft, das die Förderung aus Landesmitteln ermöglicht. Der Regierungskoalition aus SPD und Linken im Landtag geht es mit der Förderung laut Gesetz darum, "ein dauerhaftes Überleben der Branche abzusichern, aber auch die derzeitigen Qualitätsstandards". Die Vergabe der Fördersummen läuft über die Medienanstalt in Schwerin, damit der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks eingehalten wird.

Die MMV kann laut dem Mediengesetz nun private Lokal- und Regionalfernsehsender "mit der gesellschaftlichen Aufgabe betrauen", im jeweiligen Verbreitungsgebiet "ein vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsprogramm mit engem Regionalbezug" anzubieten. Mindestens wöchentlich muss es aktuelle Nachrichten- und Informationen geben, insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales. Der Umfang muss sich mindestens auf zehn Minuten netto pro Woche belaufen.

Lingnau: Verdoppelung der Förderung wäre notwendig

Derzeit plant die MMV, für die Förderung pro betrautem TV-Programm eine Verwaltungskostenpauschale von jährlich 1.500 Euro zu erheben. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es der MMV zufolge aktuell sieben Fernsehveranstalter, die insgesamt neun lokale und regionale kommerzielle Programme verbreiten. Dazu gehören Regio TV Rostock, TV Schwerin sowie Stralsund TV und Rügen TV. Würden alle sieben Veranstalter Förderungen beantragen, erhielten sie im Durchschnitt jeweils rund 41.000 Euro. Laut Lingnau muss der Medienausschuss der MMV zustimmen, "welcher Fernsehveranstalter mit welcher Summe betraut wird".

Den derzeitigen Gesamtförderbetrag aus dem Landeshaushalt hält die MMV für eine Mindestförderung. Um kommerzielles Lokal- und Regional-TV angemessen fördern zu können, wäre für Direktor Lingnau "mindestens eine Verdoppelung der jährlichen Summe notwendig". Die Förderung wurde im Mediengesetz auf fünf Jahre bis Ende 2030 befristet, auch um den Innovationsdruck bei den Sendern aufrechtzuerhalten. Lingnau sagte, dass es für die MMV wünschenswert wäre, die Förderung dauerhaft zu ermöglichen.

Auch in anderen Bundesländern wird privates Lokal- und Regionalfernsehen aus Landesmitteln gefördert, etwa in Bayern oder Baden-Württemberg. In diesen beiden Ländern stehen dafür jährlich Millionenbeträge zur Verfügung. Dort sind aber auch die Vorgaben deutlich umfangreicher. Die Sender müssen von montags bis freitags täglich mindestens 20 Minuten netto lokale oder regionale Nachrichten und Informationen produzieren.

vnn



Zuerst veröffentlicht 23.06.2026 10:30

Schlagworte: Medien, Lokalfernsehen, Mecklenburg-Vorpommern, vnn

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