Oberlandesgericht Dresden erlaubt "Böhmermann-Honig" - epd medien

18.07.2024 14:03

Mit "Böhmermann-Honig" gegen "Beewashing"-Vorwürfe: Imker Rico Heinzig hatte nach Kritik an der Vermietung von Bienenvölkern den Satiriker mit Honig-Werbung aufs Korn genommen. Eine Klage dagegen verlor der Moderator des "ZDF Magazin Royale" jetzt.

Imker Rico Heinzig (rechts) durfte mit Jan Böhmermann werben

Dresden (epd). Der sächsische Imker Rico Heinzig durfte mit Foto und Namen des Moderators und Satirikers Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das sächsische Oberlandesgericht in Dresden habe die Berufung Böhmermanns gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Dresden am Donnerstag zurückgewiesen und die Abbildungen als zulässige Satire bewertet, teilte das Gericht mit. Gegen das im einstweiligen Verfahren ergangene Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich. (AZ: 4 U 323/24)

Böhmermann hatte nach am 3. November 2023 in der TV-Sendung "ZDF Magazin Royale" über die Vermietung von Bienenvölkern an Unternehmen berichtet, die damit den Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit und Artenschutz erwecken könnten, und dies als "Beewashing" bezeichnet. Dazu hatte er unter anderem das Logo und Ausschnitte aus einem Werbevideo des Meißener Bioimkers gezeigt.

"Führender Bienen- und Käferexperte"

Dieser reagierte darauf, indem er unter anderem im Online-Shop sogenannten Beewashing-Honey vertrieb, der dort als "Böhmermann-Honig" beworben wurde. Außerdem warb er in einem Dresdner Supermarkt mit einem Aufsteller mit einem Bild Böhmermanns und dem Zusatz "führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt".

Ein dagegen gerichteter Eilantrag Böhmermanns mit dem Ziel, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, hatte vor dem Landgericht Dresden keinen Erfolg. Das Gericht wies die Klage am 8. Februar zurück und begründete dies damit, die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators würden durch das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht verletzt. Die öffentliche Satire sei in dem Fall gerechtfertigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe. (AZ: EV 3 O 2529/23)

Nicht allein den Werbewert ausgenutzt

Das sächsische Oberlandesgericht betonte am Donnerstag, es teile die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Werbeplakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handle, dessen sich der Imker in satirischer Weise bedient habe. Durch die Bezeichnung Böhmermanns als "führender Bienen- und Käferexperte" habe sich der Imker "satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt", dass sich der Moderator als "journalistisch-satirischer Investigationsjournalist" sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere.

Der Imker habe damit nicht allein den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt, betonte das Oberlandesgericht. Dies müsse Böhmermann hinnehmen.

Auch die Namensnennung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Moderators nicht. Die Werbung mit seinem Namen greife zwar in seine Rechte ein. Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstands, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der gebotenen Gesamtabwägung dem Interesse Böhmermanns am Schutz seiner Namensrechte vor.

lob



Zuerst veröffentlicht 18.07.2024 16:03 Letzte Änderung: 18.07.2024 17:05

Schlagworte: Prozesse, Medien, Böhmermann, Honig, Heinzig, lob, OLG Dresden, NEU

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