26.07.2024 14:20
Hamburg (epd). Der Rammstein-Sänger Till Lindemann hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine Folge des NDR-Podcasts "Rammstein - Row Zero" erwirkt. Dem Sender sei untersagt worden, in Folge zwei des Podcasts den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Freitag mit.
Dieser Verdacht sei rechtswidrig verbreitet worden, denn es fehle am "erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen", führte die Sprecherin aus. Zudem dürfe in der Podcast-Folge nicht weiter der falsche Eindruck erweckt werden, dass Lindemann angekündigt habe, gegen jeden Vorwurf, der gegen ihn erhoben werde, rechtlich vorzugehen.
Der NDR teilte dem epd mit, ihm sei die einstweilige Verfügung bisher nicht wirksam zugestellt worden. Wenn das geschehe, werde der Sender Rechtsmittel prüfen. Nach Angaben von Lindemanns Anwälten sind auch Verfahren gegen die drei anderen Folgen von "Rammstein - Row Zero" beim Landgericht Hamburg anhängig.
Laut Beschreibung des NDR erzählt die vierteilige Reihe die "bewegenden Geschichten" junger Frauen, die in das "Sex-Rekrutierungssystem eines Weltstars" geraten seien. Gegen die Podcast-Reihe waren die Mitglieder der Band bereits aus urheberrechtlichen Gründen vorgegangen. Wegen der Nutzung von Rammstein-Songs musste die Serie Ende Juni vorübergehend offline genommen werden. Eine überarbeitete Fassung ist seit Anfang Juli wieder abrufbar.
Vor rund einem Jahr waren Vorwürfe mehrerer Frauen gegen den Rammstein-Sänger Lindemann laut geworden. Ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz" gegen den Sänger stellte die Staatsanwaltschaft Berlin im August 2023 ein.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
fu
Zuerst veröffentlicht 26.07.2024 16:20 Letzte Änderung: 26.07.2024 16:26
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Internet, NEU
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