Drei Journalisten in Marokko begnadigt - epd medien

05.08.2024 11:22

Der Journalist Omar Radi nach seiner Freilassung

Berlin/Rabat (epd). In Marokko hat König Mohamed VI. drei Journalisten nach langen Haftstrafen begnadigt. "Dass die drei Journalisten aus der Haft entlassen wurden, ist eine wunderbare Nachricht", erklärte die Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen (RSF), Anja Osterhaus, am 1. August in Berlin. Taoufik Bouachrine, Omar Radi und Soulaimane Raissouni hätten zu Unrecht und unter teils unwürdigen Bedingungen jahrelang im Gefängnis gesessen.

"In den Augen der Behörden bleiben sie Kriminelle, denen man ihre Vergehen nur gönnerhaft verziehen hat", sagte Osterhaus. Die drei Journalisten wurden am 29. Juli anlässlich der jährlichen Feierlichkeiten zum Thronjubiläum begnadigt.

In Marokko stehen unabhängige Medienschaffende nach Angaben von RSF vor erheblichen Einschränkungen. "Eine wirkliche Verbesserung wäre es, wenn die Arbeit von Medienschaffenden unter ein modernes Pressegesetz fallen würde und nicht mehr von den teils drakonischen Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch bedroht wäre", sagte Osterhaus.

Zu 15 Jahren Haft verurteilt

Bouachrine saß seit 2018 im Gefängnis. Im Oktober 2019 wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt, im Mai 2023 hatten sich seine Haftbedingungen infolge von Strafmaßnahmen der Gefängnisverwaltung gegen ihn verschlechtert. Radi und Raissouni saßen seit vier Jahren hinter Gittern. Sie waren verhaftet und im Jahr 2020 zu sechs beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt worden. RSF verlieh Radi im Jahr 2022 den Press Freedom Award in der Kategorie Unabhängigkeit.

RSF verteidigte die Journalisten nach eigenen Angaben seit Beginn ihrer unrechtmäßigen juristischen Verfolgung und brachte ihre Fälle vor mehrere internationale Gremien. Gemeinsam mit anderen Organisationen arbeitete Journalistenorganisation darauf hin, dass das Europäische Parlament die Freilassung fordert. Im Januar 2023 verabschiedete das Parlament tatsächlich eine Resolution. Wenige Monate später ersuchte Christophe Deloire, der kürzlich verstorbene internationale Generalsekretär von RSF, persönlich bei König Mohammed VI. um die Freilassung.

Unliebsame Berichte

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von RSF steht Marokko auf Platz 129 von 180 Staaten. Kritik am König ist demnach verboten und wird als "Angriff auf die heiligen Werte der Nation" mit Gefängnis bestraft. Tabuthemen seien auch politische Proteste, die Westsahara-Politik, Korruption hochrangiger Politiker und die Massenmigration nach Europa. Die Königsfamilie und andere politisch einflussreiche Unternehmer gehören zu den wichtigsten Eigentümern von Fernseh- und Radiosendern.

Journalistinnen und Journalisten werden nach RSF-Angaben immer wieder wegen unliebsamer Berichte vor Gericht gebracht und zu Haftstrafen verurteilt, mehrere Korrespondenten ausländischer Medien wurden abgeschoben. Zum Einschüchterungsrepertoire des Staats gehörten auch Drohungen, untergeschobene Drogendelikte, Rufmord, Überfälle, Einbrüche und seit Neuestem Anklagen wegen angeblicher Sexualdelikte. Manche Gerichtsprozesse gegen Medienschaffende würden über Jahre hinweg verschleppt.

ema



Zuerst veröffentlicht 05.08.2024 13:22

Schlagworte: Medien, Marokko, Pressefreiheit, Journalisten, Begnadigung, ema

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