07.08.2024 14:59
Hamburg (epd). Der Rammstein-Sänger Till Lindemann hat eine weitere einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen den Podcast "Rammstein - Row Zero" des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erwirkt. Das Landgericht untersagte dem NDR mit Beschluss vom 1. August (Aktenzeichen: 324 O 306/24), in Folge 1 des Podcasts den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer Frau, die im Podcast als "Cynthia A." bezeichnet wird, ohne deren Zustimmung und gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Mittwoch mitteilte.
Das Landgericht habe den Anspruch auf Unterlassung deshalb angenommen, weil prozessual nicht vom Vorliegen eines für die Veröffentlichung ausreichenden Mindestbestands an Beweistatsachen ausgegangen werden konnte, sagte die Gerichtssprecherin. Weiter seien dem NDR zwei Tatsachenbehauptungen untersagt worden. Der Sender bestätigte auf Anfrage, Rechtsmittel prüfen zu wollen.
Vor rund einem Jahr waren Vorwürfe mehrerer Frauen gegen den Rammstein-Sänger Lindemann laut geworden. Der NDR-Podcast "Rammstein - Row Zero" basiert auf den Recherchen des Senders dazu. Ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz" gegen den Sänger stellte die Staatsanwaltschaft Berlin im August 2023 ein.
Gegen die Podcast-Reihe waren die Mitglieder der Band bereits aus urheberrechtlichen Gründen vorgegangen. Wegen der Nutzung von Rammstein-Songs musste die Serie Ende Juni vorübergehend offline genommen werden. Eine überarbeitete Fassung ist seit Anfang Juli wieder abrufbar. Ende Juli erwirkte Lindemann eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen Folge 2 des Podcasts wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
lnh
Zuerst veröffentlicht 07.08.2024 16:59 Letzte Änderung: 08.08.2024 11:16
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Internet, NEU
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