28.10.2024 11:35
Mainz (epd). ARD und ZDF müssen ihren Etat für Sport-Übertragungsrechte nicht kürzen. Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am Freitag auf eine Festschreibung des aktuellen Etats von etwa fünf Prozent der zusammengerechneten Gesamtausgaben beider Sender, wie aus dem neuen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Damit dürfen ARD und ZDF weiter insgesamt mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr für Sportrechte ausgeben.
Nach der vorgesehenen Regelung besteht ein "angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand" dann, wenn für Sportrechte nicht mehr als fünf Prozent des anerkannten Gesamtaufwands in einer Rundfunkbeitragsperiode ausgegeben werden. Dabei werden die entsprechenden Ausgaben von ARD und ZDF zusammengerechnet. "Hintergrund ist, dass sich ARD und ZDF an den besonders teuren Rechtepaketen gemeinsam beteiligen", heißt es in den Anmerkungen zum Entwurf. Damit sind etwa Rechte für Welt- und Europameisterschaften im Fußball gemeint.
Weil die Sender in der Praxis an ihren Gesamtausgaben ansetzten, würden diese auch hier als Bezugsgröße angesetzt, heißt es weiter. In einem früheren Entwurf, den die Länder Ende September öffentlich zur Anhörung gestellt hatten, war noch der Programmaufwand die Bezugsgröße. Demnach sollte der Status Quo, bei dem Sportrechte etwa acht bis zehn Prozent des gesamten Programmaufwands ausmachen, um einen mit "X" benannten Faktor gekürzt werden.
Der neue Entwurf des Reformstaatsvertrags soll in dieser Woche auf den Webseiten der Ministerpräsidentenkonferenz und der Rundfunkkommission der Länder veröffentlicht werden. Die Regierungschefinnen und -chefs hatten sich bei ihrer Jahreskonferenz in Leipzig grundsätzlich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, die unter anderem weniger Hörfunkkanäle und TV-Spartensender vorsieht.
Ein Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag wurde nicht gefasst. Stattdessen soll bis zum nächsten Treffen der Länderchefs im Dezember ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte am Freitag, die Konferenz habe sich auf einen "Systemwechsel" verständigt, der aber noch rechtssicher ausformuliert werden müsse. Weitere Details nennt die Rundfunkkommission, deren Koordination in Mainz liegt, derzeit auch auf Anfrage nicht.
In einem unveröffentlichten Staatsvertragsentwurf vom August, der dem epd vorliegt, wurde zum Rundfunkbeitrag ein sogenanntes Rationalisierungsmodell vorgeschlagen. Danach sollten die Anstalten weiterhin alle vier Jahre ihren Finanzbedarf bei der Finanzkommission KEF anmelden. Die KEF sollte auf dieser Grundlage den Bedarf und die erforderliche Höhe des Rundfunkbeitrags feststellen. Zugleich sollte ermittelt werden, wie hoch der Beitrag wäre, wenn er auf Basis des Verbraucherpreisindexes abzüglich eines Rationalisierungsabschlags fortgeschrieben würde.
Für den Fall, dass die von der KEF errechnete Beitragshöhe unter dem durch Fortschreibung ermittelten Betrag liegt, sollte der neue Rundfunkbeitrag ohne staatsvertragliche Festschreibung gelten. Der Entwurf sah zugleich vor, dass ein Drittel der Bundesländer oder ARD, ZDF und Deutschlandradio dagegen Einspruch erheben können. Dann sollte das Beitragsverfahren wie gehabt mit Beschlussfassung der Ministerpräsidenten und Landtage eingeleitet werden.
Beim Verbot der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Internetangebote enthält der neue Entwurf einige Veränderungen im Vergleich zur Version vom September. So heißt es nun, zulässige sendungsbegleitende Texte seien "Sendungstranskripte, Zusammenfassungen der wesentlichen Inhalte einer Sendung sowie solche, die der nachträglichen Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten, nicht länger als vier Wochen zurückliegenden Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen (…)." Zuvor war von "Inhalten aus einer konkreten eigenen, nicht länger als zwei Wochen zurückliegenden Sendung" die Rede gewesen.
Schweitzer sprach am Freitag von "guten Kompromiss" und verwies auf eine neue Positivliste, in der festgelegt werde, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet künftig veröffentlichen dürfen. Zudem werde klargestellt, dass Texte auf Social-Media-Drittplattformen nicht von der Vorschrift betroffen seien, dass der Schwerpunkt auf Bewegtbild oder Ton liegen müsse.
rid
Zuerst veröffentlicht 28.10.2024 12:35 Letzte Änderung: 30.10.2024 16:01
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformen, Bundesländer, NEU
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