Rundfunkfinanzierung soll auf Widerspruchsmodell umgestellt werden - epd medien

25.11.2024 14:50

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

Mainz (epd). Die Rundfunkkommission der Bundesländer will den Regierungschefs ein neues Modell zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags vorschlagen. Mit dem sogenannten gestaffelten Widerspruchsmodell sei künftig nicht mehr grundsätzlich die Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu einer Beitragsänderung nötig, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz mit. Je nach Höhe des künftigen Beitrags müsste eine bestimmte Quote an Ländern aktiv widersprechen, um die Erhöhung vorerst nicht wirksam werden zu lassen.

"Mit dem nun ausgearbeiteten Modell schaffen wir einen Spagat: Das neue Verfahren ist einfacher und dennoch rechtssicher", erklärte Regierungssprecherin Andrea Bähner. "Die Landtage werden in Zukunft weiter eine wichtige Rolle spielen und Herren des Verfahrens bleiben." Details des Modells befänden sich noch in der Klärung. Die endgültige Entscheidung träfen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf ihrer Konferenz am 12. Dezember.

Änderung auf der dritten Verfahrensstufe

Auch nach dem neuen Modell sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig ihren Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF prüft anschließend wie gehabt die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung für eine neue Rundfunkbeitragshöhe ab.

Auf der dritten Stufe des Verfahrens enthält das Widerspruchsmodell eine Änderung. Bisher müssen sich zunächst die Länderchefs auf eine neue Beitragshöhe einigen, danach muss der unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Stimmt nur ein Land nicht zu, tritt der Vertrag nicht in Kraft.

Künftig müssen die Länder nicht mehr aktiv zustimmen, sondern können ein Widerspruchsrecht nutzen. Wie hoch die nötige Widerspruchsquote ist, soll sich an dem von der KEF errechneten Grad der Steigerung richten. Liegt die empfohlene Erhöhung beispielsweise zwischen null und zwei Prozent, müssen drei Bundesländer widersprechen. Bei höheren Werten sinkt die Länderquote entsprechend. Liegt die empfohlene Erhöhung über fünf Prozent, greift das aktuelle Verfahren mit einer erforderlichen Zustimmung aller Bundesländer.

Bessere Unterscheidbarkeit

Regierungssprecherin Bähner sagte, durch die vorgesehene Staffelung lasse sich "besser unterscheiden zwischen normalen Schwankungen, denen alle öffentlichen Abgaben unterliegen, und Beitragssteigerungen, die tatsächlich mit Blick auf die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ein Handeln des Mediengesetzgebers erfordern".

Der Rundfunkbeitrag und das Verfahren zu seiner Festsetzung sind seit Jahren ein Zankapfel der Medienpolitik. Vielfach wurden Modelle diskutiert, die eine Beitragserhöhung an den Verbraucherpreisindex koppelten. Weil die KEF-Empfehlung, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich anzuheben, bisher von der Politik nicht umgesetzt wurde, hatten ARD und ZDF in der vergangenen Woche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

rid



Zuerst veröffentlicht 25.11.2024 15:50 Letzte Änderung: 25.11.2024 16:13

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Gesetze, Rundfunkbeitrag, Rheinland-Pfalz, ARD, ZDF, Widerspruchsmodell, rid, NEU

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