22.04.2025 09:51
Leipzig (epd). Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss vorerst keine Auskünfte über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie an Medien weitergeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den entsprechenden Antrag des Medienkonzerns Axel Springer ab, wie das Gericht in einem am Dienstag in Leipzig veröffentlichten Beschluss vom 14. April mitteilte. Der Verlag wollte demnach im Wege einer einstweiligen Anordnung den BND verpflichten, Auskünfte zu erteilen. (BVerwG 10 VR 3.25)
Zur Begründung hieß es, zwar leite sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit auch ein Auskunftsanspruch eines Verlegers von Presseerzeugnissen ab. Dem könnten aber "überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen". Dies gelte auch für diesen Fall.
Der BND habe plausibel dargelegt, dass die gewünschten Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen könnten. So wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, erklärte das Gericht. Eine Auskunftserteilung könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben.
Die Antragstellerin hatte ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass der BND seit 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des Virus in einem chinesischen Labor verfügt habe und die Bundesregierungen davon Kenntnis gehabt hätten. Der Verlag wollte etwa erfahren, wann der BND das Kanzleramt über Erkenntnisse zum Ursprung des Corona-Virus informiert habe und ob der BND Einwände gegen eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gehabt habe.
lob
Zuerst veröffentlicht 22.04.2025 11:10 Letzte Änderung: 22.04.2025 11:51
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Corona, Bundesverwaltungsgericht, Recht, lob, NEU
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