RBB muss weiter Ruhegeld an Ex-Programmchefin Nothelle zahlen - epd medien

25.04.2025 12:19

Claudia Nothelle im Jahr 2022

Berlin (epd). Die frühere Programmdirektorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Claudia Nothelle, hat weiterhin Anspruch auf volles Ruhegeld. Eine entsprechende Klage des Senders gegen Nothelle auf Rückzahlung des Ruhegeldes wurde am Freitag vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Der Sender habe den Arbeitsgerichtsprozess "voll verloren", sagte eine Gerichtssprecherin dem epd. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Nothelle bekam demnach vom Gericht nicht nur die zwischenzeitlich eingestellten Zahlungen rückwirkend wieder zugesprochen. Sie wird auch in Zukunft weiterhin Ruhegeld beziehen. Die monatlichen Zahlungen betragen laut Gericht 8.437 Euro. Der Streitwert in dem Prozess lag insgesamt bei 503.690 Euro.

Vertrag sieht Ruhegeld bis zur Rente vor

Nothelle war ab 2009 Programmdirektorin des RBB und verließ Ende 2016 den Sender auf eigenen Wunsch. Nach Auslaufen ihres Direktorenvertrages im Jahr 2019 bezog Nothelle den Angaben zufolge zusätzlich zu ihrer Abfindung ein Ruhegeld, das ihr laut Vertrag bis zur Rente zusteht. Nach den Vorwürfen von Vetternwirtschaft um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger und ihren Rücktritt im August 2022 stellte die neue RBB-Führung im Dezember 2023 die Zahlungen ein.

Eine Güteverhandlung zwischen dem Sender und der früheren Programmdirektorin scheiterte, und beide Seiten beschritten den Klageweg. Nothelle ist seit 2017 Professorin für Fernseh-Journalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Der RBB führt derzeit mehrere Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Spitzenmanagern des Senders, häufig geht es dabei auch um Ruhegeld-Zahlungen.

lob



Zuerst veröffentlicht 25.04.2025 14:19 Letzte Änderung: 25.04.2025 15:21

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, Nothelle, lob, NEU

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