Landesmedienanstalt Saarland verabschiedet KI-Produktionssatzung - epd medien

05.06.2025 12:40

Wenn aus Menschen digitale Figuren werden: KI-Studio beim Unternehmen Volucap in Potsdam

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat eine KI-Produktionssatzung verabschiedet. Diese trat am 21. Mai in Kraft, wie die LMS auf epd-Nachfrage mitteilte. Rundfunkveranstalter, die von der Medienanstalt zugelassen seien, müssten nun in bestimmten Fällen Regelungen für den Einsatz von KI bei der Programmproduktion beachten. Der LMS-Medienrat hatte die Satzung am 15. Mai beschlossen. Möglich wurde dies, weil im 2023 novellierten Saarländischen Mediengesetz dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen worden war.

Laut LMS gelten die Bestimmungen der KI-Produktionssatzung nun, wenn ein Sender "eine geplante wesentliche und dauerhafte Veränderung des Programmschemas oder der programmlichen Inhalte" mitteile und sich die Medienanstalt entschließe, die Auswirkungen des Einsatzes von KI zu berücksichtigen. Die LMS hat hier nach eigenen Angaben einen Ermessensspielraum.

Journalistische Sorgfaltspflichten

Zentrales Ziel der Satzung sei, dass KI, die bei der Erstellung von Sendeinhalten eingesetzt werde, den Beitrag des Programms zur Meinungsvielfalt nicht beeinträchtige. Zu diesem Zweck werde durch die Satzung klargestellt, dass mit KI erstellte Programminhalte vor ihrer Ausstrahlung von Menschen geprüft werden müssten. Bei einem solchen Einsatz von KI müssten also die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten werden.

Außerdem werde festgelegt, wie die Sender über die eingesetzte KI die LMS zu informieren hätten, damit eine entsprechende Prüfung möglich sei.

Keine Regelungen zur Kennzeichnung

Gemäß der Satzung muss "ein ausführliches Konzept" vorgelegt werden, aus dem unter anderem "Art und Umfang des Einsatzes von KI" hervorgeht. Die neue Satzung enthalte keine Regelungen zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit KI generiert wurden, erklärte die LMS. Das hänge damit zusammen, dass das Saarländische Mediengesetz den Anwendungsbereich der Satzung beschränkt habe. Sie gelte nur bei geplanten wesentlichen Programmänderungen und ermögliche dann der LMS, die Auswirkungen auf das Programm mit Blick auf den Einsatz von KI zu prüfen.

Die LMS ist nach eigenen Angaben nun die erste Landesmedienanstalt, die eine solche Satzung verabschiedet hat. Die Aufsichtsbehörde, die etwa den Privatsender Radio Salü zugelassen hat, ist eine der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland, die unter anderem für die Kontrolle von kommerziellen Hörfunk- und Fernsehsendern sowie Telemedien zuständig sind.

vnn



Zuerst veröffentlicht 05.06.2025 14:40

Schlagworte: Medien, LMS, vnn, KI, Produktionssatzung, Saarländisches Mediengesetz

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