20.06.2025 14:30
Leipzig (epd). Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von 44,2 Millionen Euro abgeschlossen. MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärte am Freitag in Leipzig, dass der Jahresfehlbetrag planmäßig in voller Höhe mit den noch vorhandenen Rücklagen verrechnet werde. Da die Gewinnrücklagen nun aber weitestgehend aufgebraucht seien, sei ein Strategiepaket aufgelegt worden. Es sieht Ludwig zufolge Einsparungen von insgesamt 160 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2028 vor, um mit den Einnahmen die laufenden Ausgaben wieder decken zu können.
Nach Angaben des Beitragsservice' von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielt der MDR im vergangenen Jahr 627 Millionen Euro aus den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. 2023 waren es laut MDR-Geschäftsbericht 634 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2023 hatte der MDR demnach insgesamt 804 Millionen Euro Einnahmen, der Fehlbetrag lag bei 33 Millionen Euro
Der MDR-Rundfunkratsvorsitzende Michael Ziche sagte, der Jahresabschluss des Senders zeuge "von einem sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz bei gleichzeitiger stringenter Verfolgung der strategischen Ziele". Insgesamt werde die Entwicklung der Finanzierung des MDR aber mit anhaltender Sorge gesehen. Auf der Einnahmeseite fehlt nach Darstellung des früheren Landrats und CDU-Politikers die ausstehende Beitragsanpassung nach dem Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF).
Entscheidend sei, dass die Drei-Länder-Rundfunkanstalt ihre Aufgaben für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung mit linearen wie non-linearen Medienangeboten weiter wahrnehmen könne, sagte Ziche. Dies sei jedoch nur auf Basis einer bedarfsgerechten Finanzierung mit der von der KEF empfohlenen moderaten Anhebung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,94 Euro gewährleistet.
Die KEF hatte im Februar 2024 empfohlen, den Rundfunkbeitrag, der derzeit bei 18,36 Euro liegt, um 58 Cent zu erhöhen. Da die Länder der Empfehlung der KEF nicht gefolgt sind, haben ARD und ZDF eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
lob/dir
Zuerst veröffentlicht 20.06.2025 16:30 Letzte Änderung: 23.06.2025 15:53
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, NEU
zur Startseite von epd medien