Rechtsstreit zwischen der ARD und Joyn geht weiter - epd medien

17.07.2025 09:17

Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt am Main

Frankfurt a.M./München (epd). Der Rechtsstreit zwischen der ARD und Joyn über die ungenehmigte Einbindung der Mediathek des Senderverbunds in das Angebot des Streamingdienstes geht weiter. Die ARD habe gegen das im Eilverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Köln vom April Berufung eingelegt, erklärte der Senderverbund auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Frankfurt am Main.

Zwar habe das Landgericht festgestellt, dass Joyn mit der Einbindung gegen das urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe, teilte die ARD mit. Auch die markenmäßige Nutzung der ARD-Marken sei Joyn untersagt worden. Aber einen Schutz nach dem Medienstaatsvertrag habe das Landgericht Köln nicht anerkannt. Gleiches gelte für Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs.

Unter anderem deshalb habe die ARD in dem Eilverfahren Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt (AZ. 6 U 75/25). In der Folge habe auch Joyn Berufung eingelegt, erklärte der Medienkonzern ProSiebenSat.1, der den Streamingdienst betreibt, auf Anfrage des epd in München.

Ohne Zustimmung eingebettet

Die ARD verwies ferner auf zwei Urteile des Landgerichts München I zu den Klagen von ZDF und Arte gegen Joyn. Auch Inhalte aus den Mediatheken dieser beiden Sender hatte Joyn eingebettet, ohne dass dafür eine Zustimmung vorlag.

Ende Mai stellte das Landgericht München einen Verstoß von Joyn gegen den Medienstaatsvertrag fest. Dort heißt es in Paragraf 80 unter anderem, dass ohne Einwilligung der jeweiligen Rundfunkanstalt Mediatheken "nicht in Angebotspakete aufgenommen oder in anderer Weise entgeltlich oder unentgeltlich vermarktet oder öffentlich zugänglich gemacht" werden dürfen. Das Landgericht München I entschied, dass Joyn die Inhalte von ZDF und Arte nicht in sein Angebot aufnehmen dürfe.

"Vorläufiges Beta-Testing"

Ende Januar hatte Joyn damit begonnen, Inhalte der Mediatheken von ARD, ZDF und Arte in das eigene Angebot einzubetten. Wegen der fehlenden Zustimmung dafür zogen die öffentlich-rechtlichen Sender vor Gericht. Die ARD-Sender reichten Klage beim Landgericht Köln ein, ZDF und Arte beim Landgericht München I. Anfang März beendete Joyn dann diese Praxis. ProSiebenSat.1 sprach von einem "vorläufigen Beta-Testing auf der Streamingplattform". Der Konzern bezeichnete damals sein Vorgehen als rechtlich zulässig und verwies auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und ein Gutachten, das im Auftrag von ProSiebenSat.1 entstand.

Während in Köln nun das Eilverfahren in der zweiten Instanz anhängig ist, werden nach Angaben von ProSiebenSat.1 die beiden Gerichtsverfahren in München in der ersten Instanz in der Hauptsache fortgeführt. Berufungen gegen die Eilentscheidungen des Landgerichts seien nicht eingegangen, erklärte das Oberlandesgericht München auf epd-Nachfrage.

ProSiebenSat.1 sieht Widersprüche

ProSiebenSat.1 spricht von "sich teilweise widersprechenden Urteilen in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren" vor den beiden Landgerichten. Übereinstimmend stellten diese "keine Verletzung von Urheberrechten" fest, erklärte der Konzern. Die Urteile basierten "lediglich auf 'technischen' Nebenrechten, dem verwandten Schutzrecht des Datenbankherstellers bzw. dem Schutz des Signals - zu deren Nutzung ARD, ZDF und Arte jederzeit und unabhängig von Urhebern, Produzenten oder sonstigen Dritten zustimmen könnten".

Joyn sei weiterhin davon überzeugt, "dass ein Verstoß gegen das Datenbankherstellerrecht und/oder die Signalintegrität nicht gegeben ist". Eine Kooperation durch das Embedding der Mediatheken von ARD, ZDF und Arte auf Joyn würde dazu beitragen, alle Beteiligten und das plurale Mediensystem zu stärken, so ProSiebenSat.1.

vnn



Zuerst veröffentlicht 17.07.2025 11:17 Letzte Änderung: 18.07.2025 10:31

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Justiz, Nuenning, ema, ZDF, Joyn, NEU

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