Medienanstalt rügt RTL für Ausstrahlung von Handy-Gewaltvideo - epd medien

11.04.2024 12:11

Hannover (epd). Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung mehrerer Beiträge beim Fernsehsender RTL beanstandet. Wie die NLM am Donnerstag in Hannover mitteilte, hat der Sender im März in drei Nachrichtenformaten Sequenzen aus einem Handyvideo gezeigt, in dem ein 13-jähriges Mädchen von einer Gruppe gleichaltriger Mädchen misshandelt wird. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien dar.

Demnach seien Angebote unzulässig, wenn sie gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, hieß es. Die KJM begründet ihre Rüge damit, dass die Verwendung der Videosequenz weit über die bildliche Verdeutlichung des geschilderten Sachverhaltes hinausgehe. Da die strittigen Bilder sowohl in den Teasern zu den Sendungen gezeigt als auch innerhalb der Beiträge mehrfach wiederholt worden seien, werde das Leiden des betroffenen Mädchens "unzulässig kommerzialisiert und seine Menschenwürde somit (erneut) verletzt", argumentierte die NLM.

Die Beanstandung durch die NLM ist den Angaben zufolge noch nicht bestandskräftig. RTL habe die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben, hieß es.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lnb



Zuerst veröffentlicht 11.04.2024 14:11

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Recht, Aufsicht

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