29.05.2024 15:24
Dresden (epd). Der Rechtsstreit zwischen dem sächsischen Imker Rico Heinzig und dem Satiriker Jan Böhmermann wird am 11. Juni am Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhandelt. Der 4. Zivilsenat werde sich mit der Berufung Böhmermanns befassen, teilte das OLG am Mittwoch in Dresden mit. Der Moderator der Fernsehsendung "ZDF Magazin Royale" sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Er will dem Bio-Imker aus Meißen verbieten, mit dem Konterfei und Namen des Satirikers für Honig zu werben.
Eine Klage auf Unterlassungsansprüche hatte das Landgericht Dresden am 8. Februar zurückgewiesen. Laut der Entscheidung des Gerichts verletzt das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators. Die öffentliche Satire des Imkers sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe, hieß es im Urteil des Landgerichts Dresden (AZ: EV 3 O 2529/23).
Böhmermann hatte in seiner Sendung im November 2023 den Bienenzüchter kritisiert und ihm vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vorgeworfen. Wörtlich hieß es: "So, auch wenn es wie Naturschutz aussieht und vor allem so aussehen soll, ist dieses ganze Honigbienenangesiedel nichts anderes als 'beewashing'". Es handele sich um Werbung, Geld und Business.
Der Imker vertrieb daraufhin "Böhmermann-Honig" und bewarb diesen mit einem Werbeplakat, das Namen und Bild von Böhmermann nutzte und die Überschrift: "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt". Unter "https://myhoney.com/" wurde das Produkt als "Honig zur Sendung ZDF Magazin Royale" publiziert.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 29.05.2024 17:24
Schlagworte: Prozesse, Medien, Gesellschaft
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