Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung von DW-Redakteur - epd medien

14.06.2024 09:59

Satellitenschüssel der Deutschen Welle in Bonn

Berlin (epd). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines gehobenen Redakteurs der Deutschen Welle (DW), der in der arabischen Redaktion beschäftigt war, für wirksam erklärt. Wegen antisemitischer und das Existenzrecht Israels leugnender Äußerungen liege eine schwerwiegende Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vor, entschied das Gericht in einem am 12. Juni veröffentlichten Urteil. (AZ: 5 Sa 894/23)

Das Landesarbeitsgericht hob damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz auf. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann der Kläger Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht erheben.

Der seit 2005 zunächst als freier Mitarbeiter beschäftigte Journalist habe von 2014 bis 2019 auf seinen privaten Facebook- und Twitter-Konten die beanstandeten Äußerungen zu Israel und Palästina veröffentlicht, teilte das Gericht mit. Im Jahr 2021 habe er ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Sender abgeschlossen. Nachdem die DW aufgrund von Presseberichten über antisemitische Äußerungen anderer Beschäftigter eine externe Untersuchung veranlasst hatte, habe der Redakteur 2022 "einige dieser Veröffentlichungen" gelöscht.

Verpflichtung für Tendenzträger

Das Landesarbeitsgericht sei davon ausgegangen, dass der Redakteur als sogenannter Tendenzträger verpflichtet gewesen sei, "sowohl bei seiner Arbeitsleistung als auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenz, das heißt die grundsätzlichen Zielsetzungen, der Deutschen Welle zu verstoßen", führte das Gericht aus. Dazu gehörten die Grundsätze, das Existenzrecht Israels nicht infrage zu stellen und sich gegen Antisemitismus und dessen Verbreitung einzusetzen.

Da derartige Äußerungen auch im privaten Bereich geeignet seien, den Ruf der DW als Stimme der Bundesrepublik im Ausland zu schädigen, liege eine schwerwiegende Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vor, die den Sender zu einer fristlosen Kündigung berechtigt habe. Auch wenn der Redakteur nach Begründung des Arbeitsverhältnisses keine zu beanstandenden Aussagen mehr veröffentlicht habe, hätten sich die zuvor getätigten und auch später noch öffentlich abrufbaren Äußerungen weiter ausgewirkt, urteilte das Landesarbeitsgericht.

Fünf Mitarbeitende suspendiert

Der staatlich finanzierte Auslandssender Deutsche Welle hatte Ende 2021 nach Antisemitismus-Vorwürfen gegen die arabischsprachige Redaktion fünf Mitarbeitende suspendiert und eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die beauftragten externen Fachleute fanden Hinweise auf punktuelles Fehlverhalten, aber keinen strukturellen Antisemitismus. DW-Intendant Peter Limbourg stellte später einen Maßnahmenplan gegen Antisemitismus vor.

Im Juli 2023 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigung einer DW-Mitarbeiterin wegen Antisemitismus-Vorwürfen für unwirksam erklärt. Die kritisierten Veröffentlichungen lägen zeitlich überwiegend vor Beginn der freien Mitarbeit der Redakteurin bei der DW 2017 und komplett vor Beginn des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2021. Zudem sei eine Personalratsanhörung nicht ordnungsgemäß erfolgt, hieß es damals zur Begründung.

rid



Zuerst veröffentlicht 14.06.2024 11:59

Schlagworte: Medien, Justiz, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, DW, Israel, Antisemitismus, rid

zur Startseite von epd medien