Sylt-Video: Gericht untersagt "Bild" Verbreitung unverpixelter Bilder - epd medien

14.06.2024 13:21

Pony Club in Kampen

München (epd). Das Landgericht München I hat der "Bild"-Zeitung untersagt, unverpixelte Teilaufnahmen des Partyvideos mit rassistischen Gesängen zu zeigen, das an Pfingsten in einer Sylter Bar entstanden ist. Eine Sprecherin bestätigte am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd), dass das Gericht einer Antragsstellerin in dem Verfahren Recht gegeben und am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Medienkonzern Axel Springer erlassen habe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ: 26 O 6325/24)

"Bild" darf laut Medienberichten nun weder unverpixelte Videoausschnitte oder Bilder der Frau noch ihren Vornamen publizieren. Das sei zuvor in 14 Online- oder Printartikeln der Fall gewesen. Die Anzahl von 14 veröffentlichten Artikeln bestätigte die Gerichtssprecherin gegenüber epd nicht. Vielmehr enthalte die einstweilige Verfügung "insgesamt neun Unterpunkte, was zu unterlassen ist". Damit seien auch mehrere Bilder gemeint, die "nicht mehr in dieser Form veröffentlicht werden sollen".

Springer habe innerhalb der gewährten Frist keine Stellungnahme eingereicht, woraufhin die einstweilige Verfügung erlassen worden sei. Nach einem Bericht der "Legal Tribune Online" prüft Springer Rechtsmittel gegen den Beschluss.

Horn: "Miese Nachricht"

Marion Horn, die Vorsitzende der "Bild"-Chefredaktionen, kritisierte den Gerichtsbeschluss im Netzwerk LinkedIn scharf. "Man darf in Deutschland so einen Dreck singen und filmen und verteilen", erklärte sie. "Man muss keine Angst mehr haben, damit in den Medien zu landen." Diese "miese Nachricht" werde "Herrn Höcke und seine AfD" sehr freuen.

Ende Mai hatte ein Handyvideo bundesweit für Empörung gesorgt, in dem Gäste der Sylter Bar "Pony Club Kampen" zum Partyhit "L'amour toujours" rassistische Parolen grölten. Eine Person soll den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Die beteiligten Gäste haben nach Angaben der Barbetreiber "lebenslang" Hausverbot.

lbm/rid



Zuerst veröffentlicht 14.06.2024 15:21

Schlagworte: Rassismus, Medien, Justiz, Sylt, Landgericht München, lbm, Bild, Springer, Horn

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