Presserat spricht drei Rügen gegen "Bild.de" aus - epd medien

11.07.2024 13:51

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat drei Rügen gegen das Online-Portal "Bild.de" ausgesprochen. Wie das Kontrollgremium am Donnerstag in Berlin mitteilte, verstieß unter anderem ein Beitrag über den Missbrauchsvorwurf gegen einen Sportlehrer gegen den Pressekodex. In dem Artikel sei ein Foto des Pädagogen zwar mit einem großflächigen Augenbalken versehen worden. Durch Angaben zu seiner Person und den weiteren Umständen sei der Beschuldigte jedoch eindeutig identifizierbar gewesen. Daran habe kein begründetes öffentliches Interesse bestanden.

In einem weiteren Fall rügte der Presserat die Veröffentlichung eines unverpixelten Porträtfotos einer Frau, die einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen war. Unter der Überschrift "Neuschwanstein-Killer gibt seinen Opfern die Schuld" ging es um den Prozess gegen den später verurteilten Mörder. Laut Pressekodex hätte die Redaktion von "Bild.de" die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis bitten müssen, bevor sie das Foto der Getöteten veröffentlichte, monierte der Presserat.

Eine dritte Rüge sprach der Presserat wegen der Veröffentlichung eines Handyvideos aus, in dem ein zwölfjähriger Junge einen Mitschüler würgte und mehrfach ins Gesicht schlug. Der Presserat sah in den ausführlich gezeigten Szenen eine unangemessen sensationelle Darstellung, die den Betroffenen zum zweiten Mal zum gedemütigten Opfer gemacht habe. Die gezeigten Ausschnitte hätten zudem gegen den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Tatverdächtigen verstoßen, weil dessen Gesicht im Gegensatz zu dem des Opfers klar erkennbar gewesen sei.

Neben den drei Rügen sprach der Presserat in seiner Sitzung vom 1. Juli sieben Missbilligungen und acht Hinweise aus. Insgesamt behandelt wurden den Angaben zufolge 34 Beschwerden.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

fu



Zuerst veröffentlicht 11.07.2024 15:51

Schlagworte: Medien, Presserat

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