MABB beanstandet Beitrag von "Nius" über Flüchtlinge - epd medien

10.09.2024 10:51

Außenaufnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Berlin

Berlin (epd). Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat einen Beitrag des Nachrichtenportals "Nius" beanstandet. Aufgrund einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht habe die Medienanstalt eine medienrechtliche Beanstandung gegenüber der VIUS SE & Co. KGaA als Anbieterin von "www.nius.de" ausgesprochen, teilte die MABB am Dienstag dem epd auf Anfrage in Berlin mit. Im Zuge dessen habe die MABB eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5.000 Euro erhoben.

Damit setze die MABB einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten um. Eine Klage der VIUS SE & Co. KGaA dagegen liege der MABB bislang nicht vor. Zuvor hatte die Online-Plattform "Übermedien" darüber berichtet.

Beitrag aus 2023 über Zahnbehandlungen

Bei dem beanstandeten Verstoß handelt es sich laut MABB um einen Beitrag aus 2023, in dem mehrere Geflüchtete über ihre Zahnbehandlungen in Deutschland befragt wurden. Der MABB lägen insgesamt 16 Beschwerden gegen "Nius" vor, 4 davon seien aktuell noch in der Prüfung. Die übrigen Beschwerden wurden abgeschlossen, ohne dass Aufsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, wie es weiter hieß.

Das rechtspopulistische Medienportal "Nius" ist seit Juli 2023 online. Es wurde von dem Journalisten und früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt und dem Medienunternehmer Frank Gotthardt gegründet.

"Nius" erhält bundesweite TV-Zulassung

Derweil hat "Nius" eine Fernsehprogramm-Zulassung bekommen. Die ZAK der Landesmedienanstalten habe auf Antrag der VIUS SE & Co. KGaA Rundfunkzulassungen für ein bundesweit ausgerichtetes Fernsehprogramm "Nius TV" sowie ein bundesweit ausgerichtetes Hörfunkprogramm "Nius - das Radio" erteilt, bestätigte die Medienanstalt Berlin/Brandenburg (MABB) dem epd auf Anfrage. Zuvor hatte "t-online" darüber berichtet.

Die MABB setzt demnach die Beschlüsse der ZAK als zuständige Landesmedienanstalt um. Die entsprechenden Zulassungsbescheide sind bislang jedoch noch nicht ausgestellt worden, weil die VIUS SE & Co. KGaA noch behördliche Nachweise nachreichen muss, teilte die Medienanstalt mit.

ema



Zuerst veröffentlicht 10.09.2024 12:51 Letzte Änderung: 12.09.2024 10:43

Schlagworte: Medien, Flüchtlinge, Fernsehen, MABB, Nius, Sorgfaltspflicht, Reichelt, ema, NEU

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