EuGH bestätigt Milliarden-Strafe gegen Google - epd medien

10.09.2024 11:01

Der Europäische Gerichtshof hat eine Milliarden-Strafe gegen Google bestätigt. Der Suchmaschinengigant habe seinen eigenen Shopping-Dienst bevorzugt, Verbraucher getäuscht und seine Marktmacht missbraucht. Verbraucherschützer und Verlegervebände zeigen sich zufrieden.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google abschließend bestätigt. Der Suchmaschinenbetreiber habe durch die bewusste Bevorzugung seines eigenen Shopping-Dienstes seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit Verbraucher getäuscht, begründete der Gerichtshof sein Urteil. Damit wies der EuGH einen Einspruch von Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet ab, wie der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg mitteilte. Die Strafe war 2017 von der EU-Kommission verhängt worden.

Die Kommission hatte festgestellt, dass Google in mehreren EU-Ländern die Suchergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes prominent platziert und hervorgehoben hatte, während die Ergebnisse konkurrierender Dienste benachteiligt wurden. Das wurde als Missbrauch der Marktmacht gewertet. Google und Alphabet klagten dagegen, doch bereits das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte im November 2021 die Strafe. Nachdem der EuGH das Urteil nun final bestätigt hat, bleibt die Geldbuße bestehen.

BEUC sieht wichtigen Präzedenzfall

Der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen (BEUC) begrüßte das Urteil als wichtigen Präzedenzfall im Umgang mit den Techriesen. "Der Gerichtshof hat bestätigt, dass Google den europäischen Verbrauchern nicht in unfairer Weise den Zugang zu vollständigen und unvoreingenommenen Informationen darüber verwehren darf, wo sie die besten Angebote erhalten", sagte BEUC-Generaldirektor Agustin Reyna. Indem Google konkurrierende Angebote praktisch unsichtbar gemacht habe, habe das Unternehmen Millionen von europäischen Verbrauchern geschadet.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) lobten das Urteil in einer gemeinsamen Mitteilung als "historisch" für den freien Wettbewerb. Die beiden deutschen Presseverlegerverbände hätten als Beschwerdeführer 16 Jahre lang für diesen Erfolg gekämpft.

Springer setzt Schadenersatzklage fort

Der Medienkonzern Axel Springer, der den Preisvergleichsdienst Idealo betreibt, begrüßte die EuGH-Entscheidung ebenfalls. Sie ebne zugleich den Weg für die Fortsetzung der Schadenersatzklage, die Idealo 2019 vor dem Landgericht Berlin gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eingereicht hatte.

Rasmus Andresen, Europaabgeordneter der Grünen, bezeichnete das Urteil in einer schriftlichen Stellungnahme ebenfalls als "wegweisend" im Umgang mit der Marktmacht der Digitalkonzerne. Google dürfe seine Größe nicht dazu ausnutzen, eigene Produkte in den Vordergrund zu stellen, erklärte Andresen.

mab/rid



Zuerst veröffentlicht 10.09.2024 13:01

Schlagworte: Justiz, EU, Verbraucher, Internet, EuGH, Google, BDZV, BEUC, mab

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