Bundeskartellamt beendet Facebook-Verfahren - epd medien

10.10.2024 10:45

Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamtes

Bonn (epd). Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren nach mehreren Jahren abgeschlossen. Bereits im Februar 2019 hatte das Kartellamt dem damals noch gleichnamigen Konzern hinter dem sozialen Netzwerk Facebook (heute Meta) untersagt, personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer ohne Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Nach einem "intensiven Diskussionsprozess" mit Meta habe das Unternehmen mehreren Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung zugestimmt, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

Dazu gehörte demnach unter anderem die Einführung einer Kontenübersicht zur Datentrennung zwischen einzelnen Meta-Diensten wie Facebook und Instagram. "Die Kontenübersicht erlaubt es Nutzenden, selbst zu entscheiden, welche Meta-Dienste sie miteinander verknüpfen und damit einen Datenaustausch auch zu Werbezwecken erlauben wollen", erklärte das Bundeskartellamt. Weiter sollen Nutzer im Hinblick auf Daten, die Meta von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen erhält, im Rahmen der "Cookie"-Einstellungen von Facebook entscheiden können, ob sie eine Verknüpfung mit ihren in dem Dienst gespeicherten Daten erlauben möchten. Gleiches gelte für Instagram.

zitat: Ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten

Diese und andere Maßnahmen seien laut Bundeskartellamt bereits umgesetzt oder würden in den nächsten Wochen realisiert. "Die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 kann bis heute als bahnbrechend gelten. Auf Grundlage unserer seinerzeitigen Entscheidung hat Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes. Zentral dabei sei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass "man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen".

Gegen die Entscheidung von 2019 hatte Meta Beschwerde eingelegt. Das Bundeskartellamt war in Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. Meta habe nun eine vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf noch anhängige Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zurückgenommen, erklärten die Kartellwächter. Die Entscheidung ist damit bestandskräftig.

Der Abschluss des Verfahrens bedeute aber nicht, dass "alle kartellrechtlichen Bedenken restlos ausgeräumt worden wären. Vielmehr wurden die Maßnahmen Metas als hinreichend geeignetes Gesamtpaket angesehen, um auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten und das Verfahren im Ermessenswege abzuschließen", erklärte das Bundeskartellamt.

cph



Zuerst veröffentlicht 10.10.2024 12:45 Letzte Änderung: 10.10.2024 13:15

Schlagworte: Medien, Internet, Justiz, NEU

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