Reformstaatsvertrag: ARD und ZDF schlagen Änderungen vor - epd medien

12.10.2024 10:46

Frankfurt a.M. (epd). Zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben sich ARD und ZDF mit Stellungnahmen und Korrekturvorschlägen zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme vom Freitag an die koordinierende rheinland-pfälzische Staatskanzlei unterstrich ARD-Intendant Kai Gniffke, dass der Reformstaatsvertrag "sehr positive Aspekte", jedoch auch Vorschläge enthalte, die aus Sicht der ARD dem Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren, entgegenständen.

In der Stellungnahme des ZDF-Intendanten Norbert Himmler hieß es, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich nachvollziehbar seien. In anderen Bereichen werde jedoch Anpassungsbedarf gesehen, um die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Am Freitag endete die Anhörungsfrist für Stellungnahmen zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei sind mehr als 15.000 Stellungnahmen eingegangen, wie sie auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Mainz mitteilte.

Die ARD betonte, dass in dem aktuellen Reformstaatsvertrag nicht der Entwurf des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags mit einer Umsetzung des Vorschlags der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Beitragserhöhung enthalten sei. Eine solche sei jedoch zur bedarfsgerechten Finanzierung der Rundfunkanstalten unerlässlich, hieß es. Auch das ZDF betonte die "zentrale Bedeutung" dieser Empfehlung.

Das Thema Rundfunkbeitrag wird in dem Entwurf ausgeklammert. Die KEF hatte im Februar vorgeschlagen, ab Januar 2025 den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Aus mehreren Bundesländern gibt es Widerstand dagegen.

Gniffke kritisierte, der Reformstaatsvertrag sehe außerdem vor, die Anzahl der Fernsehkanäle im Bereich der derzeitigen Gemeinschaftsprogramme und Spartenkanäle deutlich zu reduzieren. "Aus Sicht der ARD birgt eine solche Neuordnung der Sparten- und Gemeinschaftsprogramme die Gefahr, dass die Bedürfnisse der Menschen, die unsere Angebote nutzen, nicht hinreichend berücksichtigt werden", betonte er.

Das ZDF sei offen, das System der Gemeinschaftsangebote von ARD und ZDF grundlegend zu betrachten, hieß es. Eine Neuordnung der dem ZDF zugeordneten linearen Spartenprogramme sei hingegen "angesichts von Personal, Programm- und Verbreitungsverträgen auch nicht wirtschaftlich sinnvoll gestaltbar".

Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem vor, den Bereich Information, Bildung und Dokumentation zu konsolidieren. Von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo sollen durch Bündelung nur noch ein oder zwei übrigbleiben. Öffentlich war vor allem über die Zukunft des Kultursenders 3sat debattiert worden. Er könnte mit dem deutsch-französischen Gemeinschaftssender Arte verschmolzen werden. Nach den Plänen der Rundfunkkommission der Bundesländer sollen mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der 10 Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen.

Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Das wird frühestens im nächsten Sommer erwartet. Bis dahin bleibt auch der Rundfunkbeitrag auf der jetzigen Höhe von 18,36 Euro pro Monat.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

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Zuerst veröffentlicht 12.10.2024 12:46

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformen

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