04.12.2024 10:55
München (epd). In Bayern wird auch künftig das private Lokalfernsehen mit Steuergeldern gefördert. Der bayerische Landtag beschloss am 3. Dezember eine Novelle des Mediengesetzes. Damit wurde die Förderung um weitere vier Jahre bis Ende Dezember 2028 verlängert. Für die Verabschiedung der Gesetzesnovelle stimmten die beiden Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler. Grüne, SPD und AfD, die drei oppositionellen Fraktionen, enthielten sich. Im Mediengesetz, das für die privaten Rundfunkanbieter gilt, bleibt es damit bei einer Befristung der Förderung von Lokal-TV.
Im Gesetzentwurf, den die bayerische Staatsregierung von CSU und Freien Wählern im Juni in den Landtag einbrachte, war nur eine Verlängerung der Förderung um 18 Monate und damit bis Ende Juni 2026 vorgesehen. Das hatte Anfang Juli in der ersten Lesung im Landtag unter anderem die SPD-Fraktion kritisiert: Die Anbieter erhielten dadurch keine Planungssicherheit, was ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährde. Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde dann der Förderzeitraum auf Dezember 2028 ausgedehnt. Damit bleibt der bisherige Vier-Jahres-Turnus bestehen.
zitat: Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt
In der Plenardebatte am 3. Dezember hob der CSU-Landtagsabgeordnete Benjamin Miskowitsch die Bedeutung der Förderung hervor: "Lokalfernsehen ist teuer. Die begrenzten regionalen Werbemärkte decken oft nicht die Kosten. Deshalb ist es richtig, die bestehende Förderung fortzusetzen." Diese Unterstützung sei "keine Subvention, sondern eine Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die mediale Vielfalt". Ähnlich äußerte sich Rainer Ludwig, Abgeordneter der Freien Wähler.
Mit der Förderung soll sichergestellt werden, dass "die Bevölkerung Bayerns flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten" versorgt wird, heißt es im Mediengesetz.
Das Geld wird über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) vergeben. Sie fördert die Anbieter, die sich verpflichten, von montags bis freitags "ein aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm mit Beiträgen zum örtlichen Geschehen" auszustrahlen. Im Jahr 2023 wurden laut BLM 14 Lokalfernsehanbieter unterstützt, und zwar mit staatlichen Geldern in Höhe von insgesamt 11,35 Millionen Euro. Die Medienanstalt steuerte aus ihrem Budget, das im Wesentlichen aus Rundfunkbeitragsgeldern stammt, weitere 1,63 Millionen Euro bei. Gefördert wurde bei den Sendern neben der Programmherstellung auch die technische Verbreitung.
Durch die Novelle des Mediengesetzes wird außerdem festgelegt, dass in Bayern die Abschaltung eines Übertragungswegs für Radioprogramme gesetzlich zu regeln ist. Diese neue Bestimmung zielt auf die UKW-Verbreitung für den privaten Hörfunk ab, deren Abschaltung damit nur durch Gesetz möglich ist. Sie ist eine Reaktion auf die massive Kritik von einem Großteil der bayerischen Privatradios im vorigen Jahr. Diese Sender lehnten damals den Plan der BLM ab, die UKW-Verbreitung über ein Stufenmodell spätestens 2032 einzustellen und dann ausschließlich auf den Digitalstandard DAB plus zu setzen.
Als sich CSU und Freie Wähler im Oktober 2023 einigten, ihre Koalition für weitere fünf Jahre fortzuführen, sprachen sie sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine UKW-Fortführung bis 2035 aus. UKW solle erst abgeschaltet werden, "wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der privaten Radiobranche dies zulässt". Im Dezember 2023 beschloss dann der BLM-Medienrat ein verändertes Stufenmodell. Es ermöglicht die UKW-Verbreitung bis 2035, sofern zu bestimmten vorherigen Zeitpunkten die Marktentwicklung eine Migration von UKW zu DABplus noch nicht zulässt. Als Maßstab bleibt dabei für die BLM "grundsätzlich die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Audiobranche".
In der Plenardebatte sagte der CSU-Politiker Miskowitsch, "das Ende der UKW-Verbreitung soll nicht überstürzt erfolgen". Es bleibe eine Entscheidung des Gesetzgebers: "Das schafft Planungssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter, die weiterhin auf Werbeeinnahmen aus ihren UKW-Angeboten angewiesen sind." Der bayerische Medienminister Florian Herrmann (CSU) erklärte, ob ein Verbreitungsweg wie UKW beendet werde oder nicht, sei "als dermaßen wichtige Entscheidung in die Hand des Parlaments zu legen". Das entspreche auch der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, wonach wesentliche Entscheidungen im demokratischen Rechtsstaat durch das Parlament zu treffen seien, so Herrmann. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Sanne Kurz kritisierte die Einführung dieses Gesetzesvorbehalts. Dadurch würden der BLM Kompetenzen entzogen.
Mit der Novelle des Mediengesetzes wird außerdem eine geänderte Regionalfensterregelung aus dem fünften Medienänderungsstaatsvertrag ins bayerische Landesrecht übernommen. Im Medienstaatsvertrag ist seit Oktober 2024 verankert, dass die beiden großen privaten Fernsehsendergruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 in ihrem jeweils zuschauerstärksten Programm Regionalfenster ausstrahlen müssen. Das war zuvor im Staatsvertrag so nicht formuliert. Bislang war festgelegt, dass es Regionalfenster in den beiden bundesweit reichweitenstärksten Sendern geben muss. Dies betraf bisher stets RTL und Sat.1. Nach der früheren Regelung wäre es aber möglich gewesen, dass zwei Sender der RTL-Gruppe als zuschauerstärkste Programme solche Fenster hätten senden müssen und ProSiebenSat.1 dann keines mehr. Das wollten die Bundesländer mit der Änderung im Staatsvertrag verhindern, die nun auch im bayerischen Landesrecht enthalten ist.
vnn
Zuerst veröffentlicht 04.12.2024 11:55
Schlagworte: Medien, Bundesländer, vnn
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