18.12.2024 15:10
Potsdam (epd). Die umstrittenen Social-Media-Posts, in denen der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch eine Frau angegriffen hatte, sind nach Ansicht des Landgerichts Potsdam rechtens. Bei den Äußerungen Hohlochs habe es sich entweder um wahre Tatsachenbehauptungen oder um geschützte Meinungsäußerungen gehandelt, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam. Die Frau könne daher keine Unterlassung verlangen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. (AZ: 2 O 233/24)
Die Frau wollte Hohloch per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, ihren Namen in seinen Social-Media-Posts zu nennen. Auch der Antrag der Klägerin, die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zu unterlassen, sei zurückgewiesen worden, hieß es. Das könne die Frau nicht verlangen, weil sie das Foto selbst auf einer digitalen Plattform veröffentlicht habe.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg hatte im Sommer in einer Gesprächsrunde mit Grundschulkindern zwischen neun und zwölf Jahren über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen. Die Mutter eines Kindes beschwerte sich darüber und forderte eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hohloch und die AfD kritisierten daraufhin die Frau in den Sozialen Medien und nannten auch ihren Namen. Dagegen wehrte sie sich vor Gericht.
lob
Zuerst veröffentlicht 18.12.2024 16:10 Letzte Änderung: 18.12.2024 16:26
Schlagworte: Prozesse, Medien, Internet, Parteien, Hohloch, AfD, Landgericht Potsdam, NEU
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