16.01.2025 15:01
Berlin (epd). In den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit früheren Führungskräften steht in der kommenden Woche die nächste Gerichtsverhandlung an. Am 24. Januar will das Landesarbeitsgericht im Rechtsstreit des Senders mit der früheren Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, verhandeln. Gegenstand des Verfahrens seien verhaltensbedingte Kündigungen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin. (AZ: 12 Sa 861/23)
Das Arbeitsgericht Berlin hatte im April 2023 die Kündigung von Formen-Mohr bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet, hieß es zur Begründung. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Dem RBB sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31. Juli 2025 nicht zuzumuten. (AZ: 21 Ca 10927/22)
Das Arbeitsgericht betonte in seiner Entscheidung, die frühere Leiterin der Intendanz habe Vorgaben für die Rechnungsfreigabe und die Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet. Die Anforderungen an das Verfahren und die Form der Verträge seien klar geregelt und keine bloße Formsache. Ohne ihre Beachtung sei die Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder nicht möglich.
Im Rechtsstreit mit dem früheren Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein ist am 20. Februar eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht geplant. Im Streit zwischen dem RBB und seiner früheren langjährigen Programmdirektorin Claudia Nothelle will das Arbeitsgericht Berlin am 21. März verhandeln.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 16.01.2025 16:01
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Prozesse
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