Grünen-Politiker Gelbhaar erwirkt einstweilige Verfügung gegen RBB - epd medien

22.01.2025 10:30

Das Landgericht Hamburg hat dem RBB bestimmte Behauptungen über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar untersagt. Der Sender akzeptiert die Entscheidung. Größere Teile seiner Berichterstattung hatte der RBB bereits vor dem Gerichtsbeschluss zurückgezogen.

Stefan Gelbhaar

Hamburg (epd). Nach mutmaßlich erfundenen Belästigungsvorwürfen hat der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erwirkt. Die Berichterstattung des Senders, in der es um Vorwürfe einer Frau geht, habe Persönlichkeitsrechte Gelbhaars verletzt, entschied das Landgericht Hamburg in einem dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegenden Beschluss vom Montag. Es fehle "an der Grundlage des Vorwurfs", Gelbhaar habe "systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt". Der RBB teilte auf epd-Anfrage am Mittwoch mit, keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen. (AZ: 324 O 2/25)

Konkret darf der RBB nicht mehr den Verdacht erwecken, Gelbhaar habe "eine junge Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst". Gegen den Grünen-Bundestagsabgeordneten hatte es bereits im Dezember Belästigungsvorwürfe gegeben, die Gelbhaar aber stets bestritten hatte. Unter anderem berichtete darüber auch der RBB, der sich bei seinen Recherchen auf Vorwürfe mehrerer Frauen stützte.

RBB zog Berichterstattung zurück

Vergangene Woche wurden Zweifel an den Vorwürfen laut, in der Folge zog der RBB große Teile seiner Berichterstattung zurück. RBB-Chefredakteur David Biesinger erklärte, dass "journalistische Standards" womöglich "nicht vollumfänglich eingehalten worden" sind. So sei die hinter einer eidesstattlichen Versicherung liegende Identität von der Redaktion nicht ausreichend überprüft worden. Man habe Strafanzeige gegen die Person gestellt, die die Erklärung abgegeben habe.

RBB-Recherchen zufolge waren die Vorwürfe von einer Grünen-Bezirkspolitikerin unter falscher Identität erhoben worden. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" Zweifel an der Echtheit der Quelle angemeldet.

Programmausschuss will beraten

Das Landgericht Hamburg betont in seinem Beschluss, der RBB habe zu Teilen seiner Berichterstattung bereits Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die nun gerichtlich untersagten Behauptungen habe der Sender allerdings weiter als zulässig erachtet. Daher habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der RBB diese Teile der Berichterstattung wieder online stellt.

Auf epd-Anfrage teilte der RBB-Rundfunkrat mit, dass zur Berichterstattung des Senders bereits mehrere Beschwerden eingegangen seien, über die der Programmausschuss am Mittwoch beraten wolle. Zudem bat der Rundfunkrat die Intendanz um eine Stellungnahme, wie die Gremiengeschäftsstelle des RBB mitteilte.

ema/rid



Zuerst veröffentlicht 21.01.2025 17:19 Letzte Änderung: 22.01.2025 11:30

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Gerichte, RBB Gelbhaar, Grüne, Landgericht Hamburg, ema, rid, NEU

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