23.01.2025 13:12
Stuttgart/Mainz (epd). Der SWR muss zu seinen geplanten "Wahlarena"-Diskussionssendungen auch Vertreter des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) einladen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab in einem Eilverfahren einer Beschwerde der Partei statt. Der Ausschluss der beiden Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, beeinträchtige das Recht des BSW auf Chancengleichheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, führte das Gericht aus. Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel möglich. (AZ: 1 K 145/25)
Insbesondere bemängelte das Gericht, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP eingeladen hatten. In aktuellen bundesweiten Wahlumfragen erziele das BSW meist "Werte über denen der FDP", heißt es in der Entscheidung: "Die aktuellen Erfolgschancen rechtfertigen daher, wird die FDP eingeladen, einen Ausschluss des Antragstellers nicht."
Bei der vom SWR für den 12. Februar geplanten "Wahlarena" - knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl - sollen im Dritten Programm in zwei Diskussionssendungen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander debattieren.
Die Bevorzugung der FDP hatte der Sender mit dem Umstand begründet, dass die Partei Teil der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist und schon wesentlich länger besteht als das BSW. Eine Einladung weiterer Teilnehmer von BSW, Linken oder Freien Wählern würde "das Format sprengen", die Zahl der Politiker müsse daher auf fünf begrenzt werden, argumentierte der SWR. Beide Argumente hielten der gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Der rheinland-pfälzische BSW-Spitzenkandidat Alexander Ulrich sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Beschluss sei eine "Klatsche für den Südwestrundfunk". Die Fernsehzuschauer hätten im Gegenzug für ihren Rundfunkbeitrag ein Anrecht auf eine faire Berichterstattung, mahnte der Bundestagsabgeordnete. Der Sender teilte auf Nachfrage mit, beim Konzept für die "Wahlarena" habe man sich an "journalistischen Kriterien sowie der bisherigen Rechtsprechung" orientiert: "Der SWR beschäftigt sich mit der Begründung des Beschlusses und prüft weitere Schritte."
lmw
Zuerst veröffentlicht 23.01.2025 11:20 Letzte Änderung: 23.01.2025 14:12
Schlagworte: Medien, Parteien, Wahlen, BSW, Ulrich, Tatti, Wahlarena, SWR, lmw, NEU
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