24.01.2025 16:20
Berlin (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und die frühere Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, streben eine einvernehmliche Lösung ihrer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung an. Dies teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit am Freitag in Berlin mit. Geplant sei, bis zum 28. Februar eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, will das Gericht am 21. März eine Entscheidung verkünden. Der RBB hatte Formen-Mohr nach Gerichtsangaben im Oktober 2022 eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. (AZ: 12 Sa 861/23)
Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im April 2023 bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet, hieß es zur Begründung. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Dem RBB sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31. Juli 2025 nicht zuzumuten (AZ: 21 Ca 10927/22).
Das Arbeitsgericht betonte in seiner Entscheidung, die frühere Intendanz-Leiterin habe Vorgaben für die Rechnungsfreigabe und die Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet. Die Anforderungen an das Verfahren und die Form der Verträge seien klar geregelt und keine bloße Formsache. Ohne ihre Beachtung sei keine Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder möglich.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 24.01.2025 17:20 Letzte Änderung: 27.01.2025 15:09
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, NEU
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