ZDF muss Wahlwerbespot von Satire-Partei senden - epd medien

14.02.2025 10:10

Wahlplakate von "Die Partei" in Berlin zur vorgezogenen Bundestagswahl

Mainz (epd). Das ZDF darf die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der Satirepartei "Die Partei" nicht verweigern. Der Film enthalte keine strafrechtlich relevanten Inhalte, stellte das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss fest. Die Sendeanstalt muss demnach den Werbeclip von "Die Partei" zur vorgesehenen Zeit am Samstagnachmittag senden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist möglich. (AZ: 4 L 87/25.MZ)

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist eine Szene aus dem Wahlwerbefilm, die fiktive Gewalttätigkeiten zwischen zwei Eheleuten andeutet, die als Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) und dessen Frau Charlotte identifiziert werden könnten.

Dazu ist den Gerichtsangaben zufolge eine Sprecherin mit der Aussage zu hören: "Trotz allem ... Frauen sind gegen die Vergewaltigung von Friedrich Merz in der Ehe." Für den durchschnittlichen Zuschauer sei "eindeutig erkennbar", dass es sich um eine "für die Satire typische Überzeichnung" handele. Deren Ziel sei es wohl gewesen, später revidierte "Äußerungen von Herrn Merz in der Vergangenheit zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe" wieder in Erinnerung zu rufen.

Recht auf Betätigungsfreiheit

In der Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten des CDU-Politikers und seiner Frau überwiege letztlich das Recht politischer Parteien auf Betätigungsfreiheit, heißt es in dem Gerichtsbeschluss: Die "in dem Wahlwerbespot vorgenommene Andeutung, Herr Merz sei Opfer und Frau Merz Akteurin einer Vergewaltigungsszene, mag sicherlich grenzwertig und geschmacklos sein". Sie sei aber noch durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Da der Wahlclip keine rechtswidrigen Inhalte zeige, sei die Weigerung des ZDF, ihn zu senden, unrechtmäßig.

Friedrich Merz sieht sich regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe 1997 dagegen gestimmt, dass Vergewaltigung in der Ehe als Straftat eingestuft wird. Nach dessen Aussage war der Grund für die damalige Ablehnung das Fehlen einer von ihm befürworteten Widerspruchsmöglichkeit für die Opfer.

lmw



Zuerst veröffentlicht 14.02.2025 11:10 Letzte Änderung: 14.02.2025 14:20

Schlagworte: Medien, Wahlen, Justiz, Fernsehen, Die Partei, Wahlwerbung, Bundestagswahl, NEU

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