BLM unterliegt im Streit um Ausstrahlung von Käfigkämpfen - epd medien

20.02.2025 14:02

BLM-Direktor Thorsten Schmiege bei der Eröffnung der Medientage München am 23. Oktober 2024

München (epd). Nach einem fast 15 Jahre währenden Rechtsstreit um die Ausstrahlung von sogenannten Mixed-Martial-Arts-Wettkämpfen (MMA) hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Niederlage erlitten. Wie BLM-Präsident Thorsten Schmiege auf der Sitzung des Medienrats am 13. Februar mitteilte, stellte das Bayerische Verwaltungsgericht in einem Urteil von Ende November fest, dass der Bescheid der BLM aus dem Jahr 2010 rechtswidrig war. Diese Entscheidung wolle die BLM nun nicht mehr anfechten.

Die BLM hatte die Ausstrahlung von Veranstaltungen der Kampfsportorganisation Ultimate Fighting Championship (UFC) im Programm von Sport1 im Jahr 2009 ursprünglich genehmigt. Bei den MMA-Wettkämpfen treten zwei Kontrahenten in einer Kombination aus verschiedenen Kampfsportarten gegeneinander an. Die Kämpfe finden in einem Käfig aus Maschendraht statt. Neben Schlägen mit den Fäusten sind unter anderem auch Tritte mit dem Fuß erlaubt.

BLM monierte Tabubrüche

Ein Jahr später untersagte die BLM das Programm auch auf Wunsch des damaligen Medienrats. Tabubrüche wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner widersprächen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach der Bayerischen Verfassung, hatte die BLM argumentiert.

Dagegen klagte die Zuffa UK Ltd, die außerhalb der USA tätige Tochtergesellschaft der UFC. Sport1 nahm als Beteiligte am Rechtsstreit teil. Über mehrere Instanzen ließ die Medienanstalt die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen. 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Bay VerfGH) einer Verfassungsbeschwerde der BLM stattgegeben und frühere Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und an diesen zurückverwiesen. Die bayerischen Verfassungsrichter bestätigten, dass die BLM Grundrechtsträgerin ist. In Bayern müssen Privatsender in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden, diese wird durch die BLM gewährleistet.

In seinem Urteil vom November 2024 stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun fest, dass der Bescheid der BLM bis zum 31. Januar 2020 - dem Datum des Brexits - rechtswidrig war. Es habe unter anderem an einer Befugnisnorm für die Untersagung gefehlt. Die BLM habe damals fälschlicherweise auf die Anordnungsbefugnis des Artikel 16 des Bayerischen Mediengesetzes abgestellt.

BLM-Präsident sieht trotz Niederlage auch Erfolg

"Die Erfolgsaussichten einer erneuten Revision werden von uns auch nach Prüfung von rechtsanwaltlicher und wissenschaftlicher Seite als gering angesehen", erklärte Schmiege: "Wir legen daher kein weiteres Mal Beschwerde oder eine weitere Verfassungsbeschwerde ein." Dennoch sehe er in dem Urteil auch einen wichtigen Erfolg, "weil sich das Gericht zum ersten Mal intensiv mit der Grundrechtsträgerschaft der BLM beschäftigt hat und sie damit vollumfänglich anerkannt hat".

Unmittelbare Relevanz für das Programm hat die Entscheidung nicht mehr. Bei Sport1 ist das Thema nicht mehr aktuell. Die Wettbewerbe der UFC laufen in Deutschland inzwischen beim Streamingdienst DAZN sowie im hauseigenen Streamingportal der UFC. Im Dezember hatte RTL angekündigt, dass es in den kommenden drei Jahren mehr als 15 Mixed-Martial-Arts-Kämpfe jährlich auf seiner Plattform RTL+ zeigen werde. Dazu sei ein exklusiver Vertrag mit Europas größtem MMA-Veranstalter, Oktagon MMA, geschlossen worden.

koe



Zuerst veröffentlicht 20.02.2025 15:02

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Bayern, Justiz, Urteile, Landesmedienanstalt, BLM, RTL+, Sport1, koe

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