SWR stellt Jugendangebot "Newszone" ein - epd medien

28.03.2025 13:43

Stuttgart (epd). Der Südwestrundfunk (SWR) beendet zum 31. Mai das redaktionelle Angebot "Newszone", bisher Teil von "dasding.de". Mit den überarbeiteten Inhalten, die seit dem Neustart im März 2024 online waren, habe das Angebot nicht den Ansprüchen der jungen Zielgruppe zwischen 16 bis 25 Jahren entsprochen, teilte der Sender am Freitag in Stuttgart mit.

Die Nutzungszahlen stagnierten auf niedrigem Niveau, hieß es. Daher habe die Geschäftsleitung entschieden, "Newszone" inklusive der Ausspielungen über Radio, App und Tiktok zu beenden. Die frei werdenden Ressourcen sollen für die Entwicklung eines neuen zielgruppengerechten Angebots genutzt werden.

Gerichtlicher Dauerstreit

Die "Newszone"-App ist in ihrer Ausgabe vom 14. April 2022 Thema eines gerichtlichen Dauerstreits zwischen 16 südwestdeutschen Presseverlagen - darunter die "Stuttgarter Zeitung", die "Badische Zeitung" und die "Rheinpfalz" - und dem SWR. Die klagenden Verlagshäuser waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen. Das Landgericht Stuttgart entschied im Oktober 2022 im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot "Dasding" gedeckt sei. Der SWR legte Berufung ein.

Daraufhin hob das Oberlandesgericht Stuttgart Ende Juni 2023 die Entscheidung der Vorinstanz in einem rechtskräftigen Eilurteil auf. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen gegeben habe. Im September 2023 erklärten der BDZV und der SWR das daraufhin angestrengte Schlichtungsverfahren ohne Einigung für beendet. Die südwestdeutschen Verleger reichten Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart ein. Der SWR bot "Newszone" wieder an.

Gericht: Kein Verstoß gegen Presseähnlichkeits-Verbot

Mitte November vergangenen Jahres wies das Landgericht Stuttgart die Klage der 16 Verlagshäuser gegen die Nachrichten-App schließlich zurück. Die Klage sei zwar in Teilen zulässig, jedoch unbegründet, teilte das Gericht mit. Das Angebot verstoße nicht gegen das Verbot der Presseähnlichkeit.

Ob die App vom Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot "Dasding.de" erfasst werde, sei durch das Landgericht nicht überprüfbar, hier seien ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die klagenden Verlage legten Berufung ein. Das Verfahren ist daher aktuell beim Oberlandesgericht Stuttgart anhängig.

lbw



Zuerst veröffentlicht 28.03.2025 14:43 Letzte Änderung: 28.03.2025 15:06

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Internet, SWR, Newszone, Landgericht Stuttgart, lbw, NEU

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