Datenschutz-Grundverordnung: Gericht verurteilt Meta zu Schadenersatz - epd medien

07.04.2025 14:10

Berlin (epd). Der Facebook-Konzern Meta muss einem Urteil des Berliner Landgerichts zufolge wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 12.000 Euro Schadenersatz zahlen. Außerdem sei der Konzern zur Anonymisierung beziehungsweise Löschung von Daten und zur Erteilung von Auskunft über erhobene personenbezogene Daten verpflichtet worden, teilte die Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Montag in Berlin mit. Geklagt hätten sechs Personen, denen jeweils 2.000 Euro Schadenersatz zuerkannt worden seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (AZ: 39 O 56/24, 39 O 67/24, 39 O 57/24, 39 O 97/24, 39 O 218/24, 39 O 184/24)

Das Landgericht Berlin habe in der mündlichen Verhandlung am 4. April betont, den sechs Klägerinnen und Klägern stehe ein Auskunftsanspruch gemäß DSGVO zu. Der Konzern habe deren über die Meta Business Tools erhaltenen personenbezogenen Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verarbeitet und gespeichert, hieß es. Der Löschungs- beziehungsweise Anonymisierungsanspruch bestehe, weil es für die Datenverarbeitung keine Rechtsgrundlage gebe. Einwilligungen hätten nicht vorgelegen.

Wegen der Verstöße stünden den Klägerinnen und Klägern Schadenersatzansprüche zu, teilte das Gericht mit.

Die Klägerinnen und Kläger hatten nach Gerichtsangaben unter anderem moniert, dass mit dem Einsatz von Meta Business Tools Profile über Personen angelegt werden können. Damit könnten auch politische und religiöse Einstellungen, sexuelle Orientierungen und Erkrankungen erfasst werden.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 07.04.2025 16:10

Schlagworte: Medien, Internet, Prozesse

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