30.04.2025 11:02
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat das Online-Portal "bild.de" bei Sitzungen im April insgesamt fünfmal gerügt. Dem Portal werden unter anderem die Verletzung des Persönlichkeitsschutzes und massive Verstöße gegen die Wahrhaftigkeit vorgeworfen, wie der Presserat am Mittwoch in Berlin mitteilte.
Eine Rüge wurde der "bild.de"-Redaktion für den Artikel "Ukraine nimmt zwei Nordkorea-Soldaten gefangen" ausgesprochen. Die Redaktion habe einen Post des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zum Anlass genommen, um über die Gefangennahme von zwei mutmaßlich aus Nordkorea stammenden Soldaten zu berichten. "Sie zeigte Fotos der verletzten Gefangenen sowie Bilder eines russischen Armeeausweises", so der Presserat, der in der Veröffentlichung "eine massive Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex" sah.
Eine weitere Rüge erhielt "bild.de" wegen des Beitrags "Flaggen-Fauxpas um Bundestags-Vize Özoguz". Darin habe die Redaktion berichtet, dass sich die damalige Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz auf dem Karriereportal LinkedIn bewusst mit einem Bildausschnitt präsentierte, auf dem die Farben der palästinensischen Flagge zu sehen seien. "Tatsächlich handelte es sich um einen Ausschnitt, auf dem sie in einem weißen Blazer vor einer Deutschlandflagge, von welcher die Farben Schwarz und Rot zu sehen waren, und einem türkisgrünen Hintergrund posierte", so der Presserat.
Es habe jedoch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Özoguz den Bildausschnitt bewusst gewählt hatte, um eine entsprechende politische Botschaft zu setzen. "Der Beschwerdeausschuss erkannte daher massive Verstöße gegen die Wahrhaftigkeit nach Ziffer 1 sowie die Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex."
Wegen eines schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht wurde auch die Online-Ausgabe der "Berliner Zeitung" gerügt. "Die Redaktion hatte offenbar lediglich auf Grundlage von Social-Media-Posts von AfD-Politikern berichtet, der laut IQ-Wert schlauste Mann der Welt rufe zur Wahl der AfD auf", so der Presserat: "Verlautbarungen von Politikern - gerade auch, wenn sie eigenwerblich sind - sind jedoch grundsätzlich keine verlässlichen Quellen, denen Redaktionen ungeprüft Glauben schenken können. Eine Recherche zu dem Mann mit dem angeblich weltweit höchsten IQ-Wert hätte hingegen schnell Zweifel an den von der Partei veröffentlichten Informationen aufkommen lassen."
Insgesamt seien sechs öffentliche Rügen, sieben Missbilligungen und zehn Hinweise ausgesprochen worden. 17 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Eine Beschwerde war begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet. Der Presserat behandelte 41 Beschwerden.
cph
Zuerst veröffentlicht 30.04.2025 13:02 Letzte Änderung: 30.04.2025 13:25
Schlagworte: Medien, Internet, Zeitungen, Journalismus, NEU
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