30.04.2025 12:43
Berlin (epd). Das Auswärtige Amt darf die Zeitschrift "Kulturaustausch" des Instituts für Auslandsbeziehungen weiter fördern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilte am 29. April mit, es habe in zweiter Instanz eine Klage des Verlags zurückgewiesen, der die Kulturzeitschrift "Lettre International" herausgibt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: OVG 6 B 2/24)
Der Verlag Lettre International hatte sich mit seiner Klage gegen die Förderung des Instituts für Auslandsbeziehungen durch das Auswärtige Amt gewandt. Er hatte argumentiert, die Förderung der Zeitschrift "Kulturaustausch" durch den Rahmenvertrag zwischen dem Institut und der Bundesrepublik Deutschland sei rechtswidrig, weil sie den publizistischen Wettbewerb beeinträchtige.
Simulacrum einer publikumsnahen Zeitschrift
Der Verleger und Gründer von "Lettre International", Frank Berberich, beschrieb die Zeitschrift "Kulturaustausch", die als "Publikumszeitschrift im allgemeinen Pressevertrieb promoviert und angeboten" werde, in einer auf der Website von "Lettre International" veröffentlichten Erklärung als "Simulacrum einer publikumsnahen Zeitschrift". Die Inhalte hätten "mit deutscher Außenpolitik erkennbar wenig zu tun, erkennbar auch nicht viel mit 'Kulturaußenpolitik'". Die Zeitschrift werde am Kiosk "zum Dumpingpreis von ganzen sieben Euro angeboten und damit unter seinem Gestehungspreis".
Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es habe keine Verzerrung des Wettbewerbs durch den Vertrieb der Zeitschrift "Kulturaustausch" feststellen können. Der klagende Verlag habe daher keine Beeinträchtigung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit geltend machen können. Zwar würden sich sowohl "Lettre International" als auch "Kulturaustausch" an ein "vergleichbares Publikum kulturell interessierter Bildungsbürger" wenden, doch das Gericht könne hier keine "Lettre International" mittelbar beeinträchtigende Verzerrung des Wettbewerbs erkennen. Der Vertrieb von "Kulturaustausch" im Inland habe mit rund 1.500 Exemplaren je Ausgabe "keinen insoweit relevanten Umfang".
Die Kanzlei Hertin und Partner war 2021 in einem vom Verlag Lettre International in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss gekommen, die finanzielle Förderung der Zeitschrift "Kulturaustausch" sei verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht der Pressefreiheit anderer Medien beeinträchtige.
Der Verlag Lettre International und Herausgeber Frank Berberich hatten 2021 ebenfalls gegen die Herausgabe der Literaturzeitschrift "Sinn und Form" durch die Akademie der Künste in Berlin geklagt. Das Landgericht Berlin hatte 2023 geurteilt, die als geschäftliche Handlung anzusehende Herausgabe der Zeitschrift durch die Akademie verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Akademie änderte daraufhin ihre Satzung, um die Zeitschrift weiter herausgeben zu können und legte Berufung gegen das Urteil ein.
dir
Zuerst veröffentlicht 30.04.2025 14:43 Letzte Änderung: 30.04.2025 15:19
Schlagworte: Medien, Justiz, Presse, Oberverwaltungsgericht, Kulturzeitschriften, Lettre International, Roether, dir, NEU
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