30.04.2025 15:53
Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Journalisten zur Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) in letzter Instanz abgewiesen. Konkret geht es einem "Bild"-Reporter um eine frühere Zusammenarbeit des BND mit dem Comicproduzenten und Verlagsgründer Rolf Kauka (1917- 2000). Wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig entschied, muss der BND dem Kläger nur einen eingeschränkten Zugang zu den Unterlagen gewähren. (BVerwG 10 A 1.24)
In der Begründung hieß es, die begehrten Unterlagen enthielten zahlreiche Informationen, die auch gegenwärtig noch Aufschluss über die nachrichtendienstliche Arbeitsweise gäben. Hinzu trete eine Fülle personenbezogener Daten, die über das unmittelbar nachrichtendienstlich Relevante hinaus auch Einblick in die private Lebensgestaltung der in nachrichtendienstliche Aktivitäten involvierten Personen gäben.
Kauka gilt als Erfinder von mehr als 80 Comicfiguren, darunter sind auch die Füchse "Fix und Foxi". Den nach ihm benannten Verlag gründete er nach dem Zweiten Weltkrieg und verkaufte ihn 1973, behielt aber die Rechte an seinen Figuren. Zu Kaukas BND-Verbindung hatte die "Bild"-Zeitung 2020 spekuliert.
Umstritten ist der Verleger mit mutmaßlicher NS-Vergangenheit unter anderem auch, weil er einigen seiner Comicfiguren antisemitische und rassistische Aussagen in den Mund legte. Der BND hatte sein Vorgehen damit begründet, dass weitergehende Nutzungsansprüche den zwingenden Gründen des Quellen- und Methodenschutzes sowie des Schutzes der Identität der beim BND Beschäftigten entgegenstünden.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 30.04.2025 17:53
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien
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