13.05.2025 13:56
Berlin (epd). Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) sind 2024 mehr als 25.000 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte eingegangen. Damit verzeichnete die FSM-Beschwerdestelle 2024 das zweithöchste Beschwerdeaufkommen seit ihrer Gründung 1997, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilte.
2023 waren es 30.573 Beschwerden gewesen, 2024 insgesamt 25.536. Die Beschwerdestelle soll Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder nicht altersgerechten Online-Inhalten schützen.
In 68 Prozent der Fälle (17.395 Meldungen) handelte es sich 2024 um begründete Beschwerden, das heißt um Inhalte, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen haben. In 32 Prozent der Fälle stellte die Beschwerdestelle keinen Verstoß fest (2023: 26 Prozent). Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt beziehungsweise nicht auffindbar waren.
8.529 Mal wurden der Beschwerdestelle pornografische Inhalte gemeldet (2023: 8.889). Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil von Pornografie bei den begründeten Beschwerden mit 49 Prozent deutlich (2023: 39 Prozent). Hierbei handelt es sich um Fälle von Pornografie, die für Kinder und Jugendliche frei zugänglich war, weil ein Altersverifikationssystem (AVS) fehlt.
Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten mit 46 Prozent (8.077 Fälle) den zweitgrößten Anteil aus. Auffällig war im vergangenen Jahr das Phänomen sogenannter ICAP-Seiten ("Invite Child Abuse Pyramid"), wie die FSM-Beschwerdestelle mitteilte. Durch das Teilen von Links zu Missbrauchsdarstellungen sammeln Nutzer Punkte, um Zugang zu neuen Inhalten zu erhalten. Solche Links fanden sich unter anderem in großer Zahl auf Social Media. Zu Ende des Jahres waren viele der ICAP-Seiten nicht mehr online.
Informationen zu Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Von der Meldung bei der FSM-Beschwerdestelle bis zur Löschung des Inhalts vergingen im Durchschnitt 1,5 Tage (2023: 1,2 Tage). Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent.
Bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle nach eigenen Angaben den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im internationalen Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag vier Wochen nach Erstmeldung bei 93 Prozent (2023: 87 Prozent).
Die Meldungen von Darstellungen extremer Gewalt sind laut FSM-Beschwerdestelle im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (2024: 2 Prozent - 318 Fälle, 2023: 3 Prozent - 585 Fälle). Ein neues Phänomen in der ersten Jahreshälfte waren demzufolge Videos, die explizite Tierquälerei zu Unterhaltungszwecken zeigten und von der FSM-Beschwerdestelle als "schwer entwicklungsgefährdend" eingestuft wurden.
Gemeldete Hasskriminalität machte wie im Vorjahr circa ein Prozent der begründeten Beschwerden aus (2024: 222 Fälle, 2023: 120 Fälle), wie es hieß. Es handelte sich dabei überwiegend um Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Besonders auffällig war die vermehrte Meldung von extremistischen Inhalten auf Social Media. Hierbei wurden verbotene Kennzeichen zunehmend grafisch codiert - beispielsweise durch Emojis. Auch in diesen Fällen kann die Beschwerdestelle beim Diensteanbieter die Löschung der Inhalte erwirken.
Unverändert geblieben ist der Anteil der gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte (2024: 1 Prozent - 249 Fälle, 2023: 1 Prozent - 227 Fälle).
Die 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründete FSM ist seit 2005 von der Kommission für Jugendmedienschutz als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt. Bei ihrer Beschwerdestelle kann jeder Nutzer jugendgefährdende Inhalte im Netz melden. Die FSM veröffentlicht jährlich eine Statistik dazu.
ema
Zuerst veröffentlicht 13.05.2025 10:57 Letzte Änderung: 13.05.2025 15:56
Schlagworte: Medien, Internet, Jugendschutz, FSM, ema, NEU
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