Sachsen will Ausgaben für Medienförderung kürzen - epd medien

22.05.2025 10:02

Der Freistaat Sachsen muss sparen, daher sollen auch die Ausgaben für die Medienförderung gekürzt werden. Dies trifft vor allem das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) und nicht-kommerzielle lokale Angebote. Die Förderung kommerzieller lokaler Fernsehsender soll weitergehen.

Die Regierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) begann Ende 2024 mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes

Dresden (epd). Die Sächsische Staatskanzlei will ihre Ausgaben für die Medienförderung im Freistaat deutlich reduzieren. Das geht aus dem Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 hervor, den die Minderheitsregierung von CDU und SPD vorgelegt hat und der zurzeit im Landtag beraten wird. In diesem Jahr soll es aus dem Staatskanzlei-Etat nur 3,3 Millionen Euro für die Medienförderung geben, 2026 dann 3,5 Millionen Euro. Das Budget für 2024 wurde noch mit rund 4,2 Millionen Euro veranschlagt.

Gekürzt werden soll vor allem bei der Förderung von lokaljournalistischen Angeboten und beim in Leipzig angesiedelten Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF). Für die Förderung von Lokaljournalismus will die Staatskanzlei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) 2025 nur noch 1,56 Millionen Euro bereitstellen. Im kommenden Jahr sollen es 1,52 Millionen Euro sein. 2024 wurden laut der SLM rund 1,9 Millionen Euro ausgezahlt. Die Förderung erfolgt staatsfern, zuständig für die Verteilung ist die Medienanstalt.

Strukturelle Deckungslücke von je über zwei Milliarden Euro

Das ECPMF will die Regierung in diesem und im nächsten Jahr nur noch mit jeweils 140.000 Euro fördern - das sind 300.000 Euro weniger als zuletzt pro Jahr bewilligt wurden, eine Kürzung um mehr als zwei Drittel.

Um die Haushaltsfinanzierung zu sichern, seien an vielen Stellen "schmerzliche Einschnitte notwendig", sagte ein Sprecher der Staatskanzlei dem epd. Dies betreffe auch die Medienförderung. Im Gesamthaushalt müsse in den Jahren 2025 und 2026 "eine strukturelle Deckungslücke von je über zwei Milliarden Euro" geschlossen werden. Für beide Jahre plant die Regierung nun mit Ausgaben von jeweils insgesamt 25 Milliarden Euro.

Die derzeitige Regierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kam Ende 2024 ins Amt und konnte dann erst die Arbeiten für den Entwurf des Doppelhaushalts beginnen. Seit April laufen die Beratungen im Landtag. Geplant ist die Verabschiedung durch das Parlament im Juni. Die Regierungskoalition ist dabei auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Hilfe für bedrohte Medienschaffende

Sollte der sächsische Landtag die Kürzungen beschließen, sieht das ECPMF "eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität und Zukunft der Organisation". Das 2015 gegründete Zentrum setzt sich europaweit dafür ein, Medienfreiheit zu bewahren und zu fördern. Es leistet direkte Hilfe für bedrohte Medienschaffende, etwa aus Belarus, Russland, der Ukraine und der Türkei. Käme es zu den vorgesehenen Kürzungen, wären laut dem Zentrum Einschränkungen beim Programm "Journalists in Residence" die Folge, das bedrohten Journalisten Schutzmöglichkeiten bietet.

Über das Projekt "Media Freedom Rapid Response" (MFRR) dokumentiert das ECPMF Verletzungen der Medienfreiheit in 35 europäischen Ländern. Das Zentrum erstellt zudem Studien zur Entwicklung von Angriffen auf Medienschaffende in Deutschland ("Feindbild-Studie") oder zu Bedrohungserfahrungen von Lokaljournalisten in Sachsen und Thüringen als Teil des 2022 auf drei Jahre angelegten "Langzeitmonitorings Lokaljournalismus". Dafür ging das ECPMF mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Kooperation ein, die nun endete.

BDZV sucht weitere Geldgeber

Würden aus dem Haushalt des Freistaats nur noch 140.000 Euro bewilligt, müssten diese Studien eingestellt werden, so das Zentrum. Der BDZV hebt die Bedeutung des "Langzeitmonitorings Lokaljournalismus" hervor. Die Sicherheit von lokalen Journalistinnen und Journalisten in Deutschland werde sich kurzfristig nicht verbessern, sagte eine Sprecherin des BDZV dem epd. Aus Sicht des Verbands wäre es wünschenswert, sowohl die "Feindbild-Studie" als auch das "Langzeitmonitoring Lokaljournalismus" weiterzuführen. Dazu werde der BDZV "in Zukunft allerdings maximal einen Zuschuss leisten können". Daher suche der Verband "gemeinsam mit dem ECPMF nach weiteren interessierten Trägern, die die Fortführung des Projekts finanzieren".

Der Sprecher der Sächsischen Staatskanzlei sagte dem epd, die Arbeit des ECPMF bleibe aus Sicht der Regierung weiter wichtig. Die notwendigen Einsparungen beim Doppelhaushalt beträfen aber auch diese Einrichtung. Das ECPMF verfügte 2024 nach eigenen Angaben über einen Etat von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro. Das Institut finanziere sich fast ausschließlich über Förderungen für bestimmte Projekte, sagte Geschäftsführer Andreas Lamm dem epd. Das bedeute, dass sich "wegfallende Gelder nicht durch andere Mittel kompensieren" ließen. Größte Geldgeberin sei die Europäische Kommission. Im vorigen Jahr seien 840.000 Euro bewilligt worden, unter anderem für das MFRR-Projekt. Neben dem Freistaat Sachsen gebe es unter anderem vom Bund und der Stadt Leipzig Projektgelder.

Kommerzielle Sender konnten Anträge einreichen

Die in Sachsen geplante Kürzung bei der Förderung von lokaljournalistischen Angeboten soll für die kommerziellen Fernsehanbieter möglichst mild ausfallen. Sonst hätte dies "eine Reduzierung des Programms und den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge", erklärte die Staatskanzlei. Im Haushaltsentwurf wurde vermerkt, dass die Fördergelder, die die SLM 2025 und 2026 aus dem Landeshaushalt erhalten soll, im Schwerpunkt an kommerzielle Fernseh- und Radiosender zu vergeben sind. Nach Angaben der Staatskanzlei darf die SLM diese Sender nicht mit Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag unterstützen. Dieses Geld dürfe nur an nicht-kommerzielle Angebote gehen. Die SLM wird wie die übrigen 13 Landesmedienanstalten überwiegend aus einem Anteil am Rundfunkbeitrag finanziert.

Auch wenn der Doppelhaushalt 2025/26 noch nicht verabschiedet ist, hat die SLM bereits kommerzielle Fernsehanbieter in Sachsen aufgerufen, Anträge für Förderungen einzureichen. Die Frist endete am 20. Mai. Ziel sei es, so einen "zeitnahen Förderbeginn realisieren zu können", teilte die SLM mit. Die Förderung weiterer lokaljournalistischer Angebote hänge davon ab, ob es auch dafür vom Freistaat entsprechende Mittel gebe.

Im Jahr 2024 vergab die SLM den Großteil der Fördergelder aus dem Landeshaushalt an neun kommerzielle Fernsehanbieter, darunter mehrere lokale Angebote von Sachsen Fernsehen und Lausitzwelle Fernsehen. Sie erhielten insgesamt 1,1 Millionen Euro, wie die Medienanstalt dem epd mitteilte. Elf Projekte kommerzieller Radioprogramme bekamen demnach insgesamt 200.000 Euro. An sechs nicht-kommerzielle Angebote gingen 300.000 Euro. Acht innovative Projekte wurden mit 280.000 Euro gefördert.

vnn



Zuerst veröffentlicht 22.05.2025 12:02

Schlagworte: Medien, Medienpolitik, Sachsen, Medienförderung, ECPMF, Nünning

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