27.05.2025 12:18
Berlin (epd). Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hat Metas Nutzung öffentlicher Nutzerdaten für KI-Training scharf kritisiert. "Ich finde das unfassbar", sagte sie am Dienstag auf der Digitalkonferenz re:publica in Berlin.
Seit diesem Dienstag (27. Mai) darf der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta öffentlich gestellte Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz verwenden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte am vergangenen Freitag einen Eilantrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgelehnt, mit dem dies verhindert werden sollte. Meta kann somit personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen nutzen, wenn Nutzer nicht widersprochen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ.: 15 UKl 2/25).
Trotz der Gerichtsentscheidung bezeichnete Specht-Riemenschneider Metas Vorgehen als "rechtlich fragwürdig". Sie mahnte eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte über Datennutzung im Internet an. "Es macht einen Unterschied, ob ich eine KI brauche, um Menschen zu heilen oder kommerziell Geld damit zu verdienen", sagte die Datenschutzbeauftragte. Eine solche Diskussion sei "längst überfällig".
zitat: Wenn sich keiner an Recht hält, verliert Recht seine Funktion
Zugleich forderte Specht-Riemenschneider mehr strategische Weitsicht von den Aufsichtsbehörden. Diese müssten "so gut werden" wie die globalen Medienunternehmen, um dann "auf Augenhöhe" das Recht durchsetzen zu können. Die Datenschutzbeauftragte äußerte ihren Unmut über die vielen Rechtsverletzungen im Netz. "Wenn sich keiner an Recht hält, verliert Recht seine Funktion", warnte sie. Die Digitalkonferenz re:publica endet am Mittwoch.
Nach Ansicht des OLG Köln verstößt Meta durch die Nutzung öffentlicher Nutzerdaten weder gegen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) noch gegen den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union.
Die Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke ist nach Einschätzung des Gerichts bei vorläufiger Betrachtung auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Meta verfolge "mit der Verwendung zum Training von Systemen Künstlicher Intelligenz einen legitimen Zweck. Dieser Zweck kann nicht durch gleich wirksame andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden", erklärte das Gericht. Für das Training würden große Datenmengen benötigt, "die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können".
Im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwiegen nach Ansicht des Gerichts die Interessen an der Datenverarbeitung. Die Entscheidung des OLG beruht unter anderem auf einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses vom Dezember 2024, die Meta den Angaben zufolge "durch verschiedene Maßnahmen" befolgt. So sollten ausschließlich öffentlich gestellte Daten verarbeitet werden, die auch von Suchmaschinen gefunden werden.
Meta habe "insoweit wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, welche den Eingriff wesentlich abmildern", betonte der Zivilsenat. Die geplante Verarbeitung sei zudem bereits seit 2024 angekündigt. Die Nutzer hatten laut OLG die Möglichkeit, die Datenverarbeitung durch Umstellung ihrer Daten auf "nicht-öffentlich" oder durch einen Widerspruch zu verhindern.
Das Vorgehen von Meta widerspricht nach Ansicht des Senats auch nicht den Vorgaben des Digital Markets Act. Es finde keine "Zusammenführung" von Daten statt, weil Meta keine Daten aus Nutzerprofilen bei verschiedenen Diensten oder aus anderen Quellen im Hinblick auf einen einzelnen konkreten Nutzer kombinieren wolle.
kps/lwd/nbl
Zuerst veröffentlicht 27.05.2025 14:18 Letzte Änderung: 27.05.2025 15:00
Schlagworte: Medien, Kongresse, Internet, NEU
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