Gericht: Medien haben keinen Anspruch auf BND-Hintergrundgespräche - epd medien

28.05.2025 13:02

Medienvertreter haben laut einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch darauf, an Hintergrundgesprächen des Bundesnachrichtendienstes teilzunehmen. Der klagende "Tagesspiegel" und der Deutsche Journalisten-Verband sehen das kritisch.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Leipzig (epd). Journalisten haben keinen Anspruch auf Teilnahme an den vom Bundesnachrichtendienst organisierten Hintergrundgesprächen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits am 18. März, wie im Mai bekannt wurde. Es wies damit einen Eilantrag des "Tagesspiegels" gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) ab, geklagt hatte "Tagesspiegel"-Redakteur Jost Müller-Neuhof. Er wollte vom BND Informationen darüber, welche Medien an künftigen Hintergrundgesprächen teilnehmen und wann diese stattfinden werden. Ferner verlangte er Zugang zu diesen Gesprächen, wie das Gericht mitteilte. (AZ: 10 VR 1.25)

Um unter Berufung auf den Auskunftsanspruch der Presse vorab Infos über künftige Hintergrundgespräche des BND zu bekommen, sei die Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes nötig, erläuterte das Bundesverwaltungsgericht. Dafür liege das erforderliche Rechtsschutzinteresse nicht vor. Der Antragsteller könne auf nachgängigen Rechtsschutz verwiesen werden, ohne dass dies mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre. Für den geforderten persönlichen Zugang des Antragstellers zu Hintergrundgesprächen fehle bereits eine Antragsbefugnis.

Verweis auf nachgängigen Rechtsschutz

Müller-Neuhof recherchiere zu einer von ihm angenommenen selektiven Informationsvermittlung des BND, so die Richter. "Dieses Rechercheziel wird nicht verfehlt, wenn der Antragsteller auf einen nachgängigen gerichtlichen Rechtsschutz zur Erlangung von Informationen über Hintergrundgespräche verwiesen wird, die jeweils bereits stattgefunden haben und zu denen Informationen beim BND vorhanden sind." Die Zumutbarkeit nachgängigen Rechtsschutzes ergebe sich auch vor dem Hintergrund, dass die erbetenen Auskünfte organisatorische und nicht inhaltliche Fragen der Pressearbeit des BND beträfen. Hinsichtlich dieser sei auch kein gesteigertes öffentliches Interesse erkennbar.

Für ein subjektives Recht des Antragstellers auf persönlichen Zugang zu Hintergrundgesprächen des BND mit Dritten bestehe keine Rechtsgrundlage, so das Bundesverwaltungsgericht. Der verfassungsunmittelbare presserechtliche Auskunftsanspruch, auf den sich Müller-Neuhof zutreffend stütze, richte sich auf den Zugang zu in der Behörde vorhandenen Informationen und begründe nicht das Recht auf eine Teilhabe an einer Veranstaltung, die dort durchgeführt werde. Der Auskunftsanspruch verpflichte die Behörde dazu, begehrte Informationen zur Verfügung zu stellen. Er berechtige den Anspruchsinhaber jedoch nicht dazu, "Informationen innerhalb der behördlichen Sphäre - etwa im Rahmen eigener Anschauung vor Ort - selbst zu erheben".

BND lädt Zeitung nicht mehr ein

Müller-Neuhof berichtete am 13. Mai in eigener Sache auf der Webseite "Tagesspiegel", dass der Auslandsnachrichtendienst Medien regelmäßig zu solchen vertraulichen Informationsveranstaltungen über außenpolitische Themen einlade. "Teilnehmende Medien werden vom BND ausgewählt. Sie können die erhaltenen Informationen und Einschätzungen des BND später in ihren Berichten verwenden, sollen die Behörde selbst und die Veranstaltung aber nicht als Quelle benennen. Es gilt die verabredete Vertraulichkeit", so Müller-Neuhof.

Der BND hatte laut "Tagesspiegel" im vergangenen Januar erklärt, die Zeitung "regelmäßig" eingeladen zu haben. Dies treffe allerdings nur für frühere Jahre zu, berichtete Müller-Neuhof. Im Jahr 2024 sowie im laufenden Jahr sei die Zeitung nicht mehr berücksichtigt worden. Zur Begründung habe der BND erklärt, dass es "keinen festen Kreis von Journalistinnen und Journalisten, die an vom BND organisierten Hintergrundgesprächen teilnehmen" gebe. Es erfolge eine "pluralistische Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach sachlichen Kriterien".

zitat: Die intransparente Auswahl der Pressevertreter durch den BND erinnert an Trumps Ausschluss renommierter Medien von seinen Pressekonferenzen.

Der "Tagesspiegel" hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht mehrfach auf Transparenz derartiger Hintergrundgespräche geklagt. In verschiedenen Urteilen war unter anderem festgelegt worden, dass Themen und Teilnehmer genannt werden müssen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte das Gerichtsurteil und forderte, dass Bundesbehörden Hintergrundgespräche für alle Medien öffnen. "Die intransparente Auswahl der Pressevertreter durch den BND erinnert an Trumps Ausschluss renommierter Medien von seinen Pressekonferenzen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. "Das widerspricht der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit. Behörden und Politiker dürfen nicht durch den Ausschluss unliebsamer Medien die Berichterstattung steuern." Der DJV fordert seit Langem einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden.

ema/cph/nbl/rid



Zuerst veröffentlicht 28.05.2025 15:02 Letzte Änderung: 28.05.2025 15:36

Schlagworte: Medien, Bundesgerichte, Presse, Tagesspiegel, BND, ema, cph, nbl, NEU

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