Bildagentur muss Schadenersatz für Bilder aus dem Kölner Dom zahlen - epd medien

30.05.2025 10:54

Köln (epd). Weil sie zu Unrecht Bilder aus dem Innern des Kölner Doms angeboten hatte, muss eine Bildagentur Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro zahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Agentur hatte 220 Fotos in einer Datenbank angeboten. Ein Teil des Schadenersatzes steht dem Künstler Gerhard Richter zu, weil auf einigen Fotos das berühmte "Richter-Fenster" abgebildet ist. (AZ.: 6 U 61/24)

Die Agentur könne sich nicht darauf berufen, die Bildrechte nicht selbst überprüfen zu müssen, sondern dies den jeweiligen Fotografen überlassen zu haben, erklärte das OLG. Nach Ansicht des Gerichts ist die Agentur selbst verantwortlich für die Rechtsverletzung. Ihre Prüfpflichten habe die Agentur fahrlässig verletzt, weil sie die Rechtmäßigkeit der Verwertung der Lichtbilder überhaupt nicht oder nicht sorgfältig genug überprüft habe.

Revision nicht zugelassen

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs bemisst sich nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben anhand einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr. Gerhard Richter steht Schadensersatz in knapp fünfstelliger Höhe zu. Allerdings reduzierte das OLG Köln die Schadensersatzsumme, die vom Landgericht Köln zuvor mit 100.000 Euro angesetzt worden war, auf 35.000 Euro.

Der für das Urheberrecht zuständige Senat bestätigte damit vorangegangene Urteile des Land- sowie Oberlandesgerichts Köln. Bereits im Jahre 2022 war in einem Vorprozess vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln rechtskräftig festgestellt worden, dass die Agentur den Großteil der Fotos nicht zur kommerziellen Nutzung anbieten durfte, weil die Eigentümerin des Doms diese nicht lizenziert hatte (AZ.: 8 O 419/19; 19 U 130/21). In dem jetzt entschiedenen Berufungsverfahren ging es um die Höhe des Schadensersatzes und den an Gerhard Richter zu zahlenden Anteil.

Der Senat hat die Revision in dem Verfahren nicht zugelassen. Gegen das Urteil ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, die beim Bundesgerichtshof einzulegen ist.

lwd



Zuerst veröffentlicht 30.05.2025 12:54 Letzte Änderung: 30.05.2025 13:09

Schlagworte: Justiz, Kirchen, Medien, Kölner Dom, Gerhard Richter, lwd, NEU

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