05.06.2025 13:33
München (epd). Der Zugang zu den pornografischen Internetseiten "Youporn" und "Pornhub" bleibt nach zwei Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts München für einen Teil der deutschen Internetnutzer weiterhin gesperrt. Auslöser für die Sperrung der frei zugänglichen Angebote ist eine Anordnung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom April 2024, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die BLM hatte den in München ansässigen Internetanbieter Telefónica angewiesen, die Seiten aus Jugendschutzgründen zu sperren.
Die in Zypern ansässige Betreiberin der beiden Seiten hatte Eilanträge zur vorläufigen Außerkraftsetzung der Sperrung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Beide seien aber abgelehnt worden. Die 17. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts verwies in seiner Begründung auf Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte in Deutschland bei ähnlichen Fällen. Die BLM selbst hatte sich auf eine Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt aus 2020 bezogen. Die Betreiberin der Seiten sollte damals die Einhaltung des Jugendschutzes sicherstellen.
Die Münchner Richter begründeten ihre Eilentscheidungen zum einen mit den anderen Gerichtsentscheidungen. Zum anderen verwiesen sie darauf, dass die Betreiberin "kein rechtlich schutzwürdiges Interesse" zur Aufhebung der von der BLM verfügten Sperrung habe. Das Interesse der Seiten-Betreiberin, den Telefónica-Kunden auch weiterhin den Zugang zu den beiden Porno-Plattformen zu ermöglichen und so weiterhin den geltenden Jugendschutz zu missachten, sei eben gerade "nicht schutzwürdig". Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lbm
Zuerst veröffentlicht 05.06.2025 15:33
Schlagworte: Medien, Jugendschutz, Pornografie
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