Presserat rügt "Bild" wegen Messerangriff von Aschaffenburg - epd medien

27.06.2025 11:47

Trauer in Aschaffenburg nach dem tödlichen Messerangriff am 26. Januar

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat gegen "Bild" und "bild.de" eine Rüge wegen der Berichterstattung zum Messerangriff von Aschaffenburg ausgesprochen. Grund dafür war ein unverpixeltes Foto des zweijährigen Jungen, der bei dem Attentat im Januar getötet wurde, wie die freiwillige Selbstkontrolle der Presse am Freitag in Berlin mitteilte. Kinder und Jugendliche dürften laut Pressekodex in der Berichterstattung über Straftaten in der Regel nicht identifizierbar sein.

Außerdem beanstandete das Selbstkontrollorgan, dass das Foto des Opfers direkt neben einem Bild des Täters stand. Diese Darstellung sei dazu geeignet, die Interessen der Angehörigen und die Würde des Betroffenen zu verletzen. Die Bezeichnung "Mörder" für den Täter habe zudem die erforderliche Sorgfalt vermissen lassen, da dieser wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen sei.

Herabwürdigende Darstellung

"Bild am Sonntag" habe unter der Überschrift "Es geht um die Opfer" darüber hinaus unverpixelte Fotos von Personen veröffentlicht, die in der Vergangenheit Opfer von Anschlägen und Attentaten geworden waren, darunter auch Kinder, aber keine Einwilligung von Angehörigen eingeholt.

Insgesamt sprach der Presserat noch eine Reihe weiterer Rügen gegen "bild.de" aus, unter anderem wegen einer herabwürdigen Darstellung eines Kindes, wegen mangelnder Sorgfaltspflicht bei einem mutmaßlichen russischen Sabotageakt und der nicht bewiesenen Behauptung, Proteste von Nichtregierungsorganisationen seien mit Steuergeldern finanziert worden.

Keine klare Kennzeichnung von Werbung

Weitere Rügen gingen unter anderem an die "Ruhr Nachrichten", an "BZ-Berlin.de" an die "Hessisch-Niedersächsische Allgemeine" und ihr Portal "HNA.de" sowie die "Dithmarscher Landeszeitung".

Gleich neun Rügen verhängte der Presserat gegen Publikationen der Verlagsgruppe Klambt, weil sie unter anderem in den Zeitschriften "Funk Uhr", "Die neue Frau" und "Frau mit Herz" das Gebot zur klaren Kennzeichnung von Werbung verletzt hätten.

Insgesamt sprach der Presserat auf seiner Sitzung im Juni 28 öffentliche Rügen, 26 Missbilligungen und 33 Hinweise aus. 37 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Vier Beschwerden waren begründet, es wurde aber auf Maßnahmen verzichtet.

cd



Zuerst veröffentlicht 27.06.2025 13:47 Letzte Änderung: 27.06.2025 16:31

Schlagworte: Medien, Journalismus, NEU

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