Gericht spricht Facebook-Nutzer Entschädigung zu - epd medien

04.07.2025 13:21

Leipzig (epd). Das Landgericht Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen durch die Business-Tools des Mutterkonzerns Meta zugesprochen. Das Gericht rechtfertigte die "hohe Entschädigungssumme" mit dem massiven Verstoß gegen europarechtlichen Datenschutz durch Meta. Mit den personenbezogenen Daten und der daraus resultierenden personalisierten Werbung mache der Internetkonzern Milliardengewinne, erklärte ein Pressesprecher des Landgerichts am Freitag. (AZ: 05 O 2351/23)

Jeder Nutzer sei für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf Dritt-Webseiten bewege oder eine App benutzt habe, hieß es zur Begründung - selbst wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet habe. Die Daten sende die beklagte Meta Platforms Ireland mit Sitz in Dublin weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort würden die Daten in unbekanntem Maß ausgewertet.

Das Gericht stützte den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens auf Europarecht und nicht, wie in vergleichbaren Fällen, auf das nationale Recht bei Persönlichkeitsverletzungen. Die Höhe der Entschädigung ergebe sich aus einem hohen Wert der Daten und dem Werbeeinnahmen-Umsatz von Meta aus dem Jahr 2021 in Höhe von 115 Milliarden US-Dollar.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 04.07.2025 15:21

Schlagworte: Medien, Prozesse

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