Streit zwischen MABB und Spotify: EuGH soll Transparenzregeln prüfen - epd medien

22.07.2025 13:49

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in Berlin

Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht will Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Medienunternehmen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klären lassen. Hintergrund ist eine Klage des Streamingdienstes Spotify gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Bei der Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH gehe es um mehrere Fragen zur Auslegung europäischer Rechtsvorschriften im Digital Services Act und der E-Commerce-Richtlinie, teilte das Gericht am Dienstag mit. (AZ: VG 32 K 222/24)

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den Angaben zufolge beanstandet, dass die vom Streamingdienst auf seiner Internetseite und seinen Apps vorgehaltenen Transparenzangaben unzureichend seien und ergänzt werden müssten. Dagegen beantragte Spotify erfolgreich im Dezember 2024 vorläufigen Rechtsschutz. Zudem macht das Unternehmen mit Hauptsitz in Schweden laut Gericht mit seiner Klage geltend, dass die im Medienstaatsvertrag geregelte Pflicht zu Transparenzangaben rechtswidrig sei, da sie gegen den Digital Services Act und die E-Commerce-Richtlinie verstoße.

Ungeklärte Fragen

Das Verwaltungsgericht hat nun dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Vorschriften vorgelegt. Hintergrund ist, dass der von allen Bundesländern geschlossene Medienstaatsvertrag Anbieter von Internetdiensten, die eigene oder fremde Inhalte präsentieren ("Medienintermediäre"), zu Transparenzangaben verpflichtet. Bestimmte Informationen müssten demnach leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden, hieß es.

Es sei nicht geklärt, ob der Digital Services Act eine solche Verpflichtung zu Transparenzangaben unionsrechtlich abschließend regele, so dass kein Raum mehr für die Anwendung nationaler Vorschriften verbleibe, führte das Verwaltungsgericht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob nach der E-Commerce-Richtlinie nationale Vorschriften - wie die in Rede stehenden Transparenzvorschriften - auf Medienunternehmen dann keine Anwendung fänden, wenn diese in einem anderen EU-Staat ansässig seien.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann nach dessen Angaben kein Rechtsmittel eingelegt werden.

lob/rid



Zuerst veröffentlicht 22.07.2025 15:49 Letzte Änderung: 22.07.2025 16:18

Schlagworte: Medien, EU, MABB, Spotify, lob, NEU

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