22.07.2025 13:52
Köln, Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Köln hat den Betrieb einer Facebook-"Fanpage" der Bundesregierung für zulässig erklärt und ein dagegen gerichtetes Verbot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit gekippt. Die Richter gaben damit Klagen des Bundes und des Facebook-Mutterkonzerns Meta Recht, wie das Gericht am Dienstag in Köln mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ.: 13 K 1419/23).
In dem Rechtsstreit geht es um eine "Fanpage" auf Facebook, die von dem Bundespresseamt betrieben wird. Dort informiert das Amt über aktuelle politische Tätigkeiten der Bundesregierung. Bei dem Besuch der "Fanpage" können auf den Endgeräten der Nutzer sogenannte Cookies platziert werden.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz hatte dem Bundespresseamt 2023 den Betrieb der Facebook-Seite untersagt. Unter anderem wurde dies mit angeblichen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung begründet.
Nach Ansicht der obersten Datenschützerin des Bundes lag wegen des von Meta genutzten Cookie-Banners keine wirksame Einwilligung für die Speicherung und das Auslesen bestimmter Cookies vor. Nicht nur Meta, sondern auch das Bundespresseamt als Betreiber der "Fanpage" sei gesetzlich verpflichtet, eine Einwilligung des jeweiligen Benutzers einzuholen.
Gegen dieses Verbot hatten sowohl die Bundesregierung als auch Meta geklagt. Das Verwaltungsgericht folgte mit seiner Entscheidung den Argumenten der Kläger. Nicht das Bundespresseamt, sondern allein Meta ist demnach zur Einholung einer Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Cookies verpflichtet. Es bestehe "kein ausreichender Ursachen- und Wirkungszusammenhang zwischen dem Betrieb der 'Fanpage' durch das Bundespresseamt und dem mit der Speicherung und dem Auslesen der Cookies verbundenen Fernzugriff auf die Endgeräte der Nutzer".
Auch gemäß der Datenschutzgrundverordnung seien Meta und das Bundespresseamt nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, erklärten die Richter. Der Beitrag des Bundespresseamtes zur Speicherung und zum Auslesen der Cookies erschöpfe sich auf den Betrieb der "Fanpage".
Das Gericht hat eine Berufung zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheiden würde.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lwd
Zuerst veröffentlicht 22.07.2025 15:52 Letzte Änderung: 22.07.2025 16:10
Schlagworte: Justiz, Bundesregierung, Datenschutz, Meta, NEU
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