Freispruch für Satiriker "El Hotzo" nach Posts über Trump-Attentat - epd medien

23.07.2025 11:23

Der Satiriker "El Hotzo" ließ auf der Plattform X erkennen, dass er sich einen anderen Ausgang des Attentats auf Donald Trump gewünscht hätte. Dafür stand er vor Gericht - und wurde nun freigesprochen. Denn es handele sich offenkundig um Satire.

Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo steht zusammen mit seinen Rechtsanwältinnen Kerstin Schmitt (l.) und Carolin Lütcke (r.) im Amtsgericht Tiergarten

Berlin (epd). Der Satiriker Sebastian Hotz, bekannt als "El Hotzo", ist vom Berliner Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Billigung von Straftaten freigesprochen worden. Das Gericht urteilte am Mittwoch nach nur rund einstündiger Verhandlung, dass es sich bei den Äußerungen des 29-Jährigen über das gescheiterte Attentat auf Donald Trump offenkundig um Satire handelte. Sie seien ersichtlich nicht ernst gemeint gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Wilms. Daher seien sie nicht geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". (AZ: 235 Ds 57/25)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Berufung am Landgericht Berlin oder Revision beim Kammergericht einlegen, wie das Amtsgericht mitteilte. Sie hatte eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert.

Hotz war vorgeworfen worden, das versuchte Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten am 14. Juli 2024 auf der Plattform X in mehreren Beiträgen gebilligt zu haben. Der Satiriker fragte nach dem Attentat sinngemäß, was "der letzte Bus" und Trump gemeinsam hätten. Er gab sich selbst die Antwort: "leider knapp verpasst". Im Anschluss kommentierte er noch darunter, er finde es "absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben".

"Nicht über Geschmacksfragen geurteilt"

Das Gericht habe "nicht über Geschmacksfragen" geurteilt, erklärte Gerichtssprecherin Inga Wahlen nach der Verhandlung. Auch die Frage, was Satire darf, habe das Gericht nicht zu entscheiden. Es habe nur geklärt, ob es sich bei den Äußerungen von Hotz um Satire handelte und ob diese strafbar seien.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte kurz nach dem umstrittenen Post die Zusammenarbeit mit Hotz beendet, der die Sendung "Theoretisch cool" auf Radio Fritz moderiert hatte. Die Äußerungen seien "mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar", hieß es.

Bei dem Attentat auf Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung im Bundesstaat Pennsylvania wurde der Politiker durch einen Schuss leicht am Ohr verletzt, ein Zuschauer wurde getötet. Der 20-jährige Täter wurde erschossen.

Anklage ursprünglich nicht zugelassen

Ursprünglich hatte das Amtsgericht die Anklage gegen Hotz wegen des Posts gar nicht erst zugelassen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein, welcher vom Landgericht Berlin stattgegeben wurde, da Hotz von seinem Privataccount aus die Beiträge veröffentlicht hätte, so die Begründung. Für die Anwältin von Hotz, Carolin Lütcke, war diese Einschätzung nach eigenen Worten "Realsatire". Es sei abwegig, wie ein Landgericht dazu komme, dass es sich bei dem El-Hotzo-Account um einen Privataccount handele. Die Instagram- und X-Accounts "El Hotzo" haben insgesamt knapp zwei Millionen Follower.

Aufgrund von Hotz' Beiträgen hatten mehrere Personen Strafanzeige gestellt. Laut Verteidigerin Lütcke seien viele davon aus dem rechten Spektrum gekommen, von Menschen, die "selbst strafrechtsrelevante Inhalte" gepostet hätten.

Gerichtssprecherin Wahlen sagte, die Zahl der eingegangenen Anzeigen sei für ein Urteil irrelevant. Auch die Popularität des Accounts "El Hotzo" und die daraus resultierte öffentliche Diskussion würden keine Strafbarkeit begründen. Im Gegenteil seien Debatten in "der demokratischen Gesellschaftsordnung wünschenswert", sagte Wahlen.

lob



Zuerst veröffentlicht 23.07.2025 10:10 Letzte Änderung: 23.07.2025 13:23

Schlagworte: Prozesse, Medien, Internet, Personalien, NEU

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