30.07.2025 13:49
Hamburg (epd). Der Norddeutsche Rundfunk hat einen Artikel über religiöse Fußball-Influencer auf "www.tagesschau.de" überarbeitet und das zugehörige Video auf Social-Media-Kanälen gelöscht. "Wir haben festgestellt, dass durch den Aufbau und die Strukturierung des Artikels sowie einzelne Formulierungen der Eindruck entstehen könnte, wir würden Missionsarbeit generell einen Vorwurf machen", teilte der für ARD-aktuell zuständige Norddeutsche Rundfunk (NDR) am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Hamburg mit.
Gleichwohl hätten die Beiträge die journalistischen und presserechtlichen Standards sowie die Vorgaben des Staatsvertrags erfüllt. Der ursprüngliche Artikel war am 21. Mai veröffentlicht worden. Die letzte Überarbeitung des Artikels stammt vom 25. Juli.
Zur Begründung für die Überarbeitung hieß es, Anlass und Thema der Berichterstattung sei ein wachsendes Social-Media-Phänomen gewesen, wonach die öffentlichen Glaubensbezeugungen von prominenten Fußballern verstärkt von religiösen Organisationen für die Missionsarbeit genutzt würden. So sei im Artikel und im Social-Video differenziert worden zwischen dem Social-Media-Phänomen zur Verbindung zwischen Fußballprominenz und Glauben einerseits und den auf Missionierung ausgerichteten Organisationen und deren Verbindungen zu evangelikalen Kirchen andererseits.
Anlass der Überarbeitung war eine Programmbeschwerde des hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten Johannes Volkmann vom 6. Juni an den NDR-Rundfunkrat. In der Beschwerde, die dem epd vorliegt, heißt es unter anderem, dass die Beiträge eine "pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen wie dem Kreuzzeichen, Danksagungen an Gott oder Bekenntnisse zum Glauben im Rahmen sportlicher Betätigung" vornähmen und eine "Missachtung der religiösen Überzeugungen gläubiger Christinnen und Christen" darstellten.
Die Redaktion von ARD-aktuell antwortete am 28. Juli schriftlich auf die Beschwerde von Volkmann. In der Stellungnahme von Marcus Bornheim, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell, die dem epd ebenfalls vorliegt, heißt es: "Weder der zugrundeliegende Artikel noch der Instagram-Post hatten in ihrer Ursprungsform die Glaubensfreiheit oder das christliche Bekenntnis der Fußballer infrage gestellt oder abgewertet." Auch könne man den Eindruck, dass es sich um eine "pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen" gehandelt habe, nicht nachvollziehen.
Volkmann teilte dem epd mit, dass angesichts der Überarbeitung des Artikels und der Entfernung des Instagram-Beitrags das Ziel seiner Beschwerde erreicht sei. Die Geschäftsordnung des NDR-Rundfunkrats sieht vor, dass sich der Rundfunkrat erst mit Beschwerden befasst, wenn der Petent mit der Stellungnahme der Redaktion nicht zufrieden ist.
ema
Zuerst veröffentlicht 30.07.2025 15:49 Letzte Änderung: 30.07.2025 17:10
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Internet, Religionen, BER, NEU
zur Startseite von epd medien