BDZV fordert weitergehende Regelungen zum Umgang mit KI - epd medien

13.08.2025 09:46

Der BDZV warnt: Ohne schärfere Regeln im Umgang von KI-Anbietern mit Medieninhalten gerieten Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt in Gefahr.

Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin

Berlin (epd). Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) fordert in einem Positionspapier weitergehende Regelungen zum Umgang von KI-Anbietern mit Medieninhalten. Die EU habe dazu mit der Verabschiedung ihrer KI-Verordnung (AI Act) im vorigen Jahr erste Rahmenbedingungen geschaffen, erklärte der BDZV auf epd-Anfrage. Es müsse jedoch mehr getan werden, "um den Beitrag und die Investitionen von Medien- und Kreativschaffenden angemessen zu würdigen und zu schützen".

Um dies zu erreichen, hält der Verlegerverband eine mehrere Punkte betreffende "Mindestregulierung" von KI-Anbietern für unverzichtbar. Das geht aus dem Positionspapier vom vergangenen Juli hervor, das der BDZV dem epd zur Verfügung stellte.

Verwendung nur mit Genehmigung der Rechteinhaber

Verlage und Rechteinhaber müssten "frei und rechtssicher über die Verwendung der eigenen Inhalte entscheiden können", fordert der Verband in dem Papier. Es müsse "zweifelsfrei geregelt" werden, dass geschützte Inhalte nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber verwendet werden dürfen. Zu gelten habe dies für "Training, KI-Input und sonstige Zwecke". Eine solche Regelung dürfe für Rechteinhaber auch nicht zu Nachteilen führen. Insbesondere dürfe es nicht dazu kommen, dass sie beim Zugang zu oder bei der Anzeige durch Suchmaschinen oder anderen Plattformen schlechtergestellt würden.

Dass der AI Act der EU Anbieter von KI-Systemen verpflichtet, Maßnahmen einzuführen, um das Urheberrecht einzuhalten, sei ein erster Schritt, so der BDZV: Dies müsse jedoch an neue Gegebenheiten angepasst werden und technologieneutral sein. Die Verpflichtung laufe ins Leere, wenn KI-Unternehmen nicht offenlegen müssten, welche Inhalte sie nutzen. Daher fordert der BDZV, KI-Anbietern vorzuschreiben, dass sie im Rahmen einer Dokumentationspflicht detailliert alle für Trainings-, Input- und sonstige Zwecke verwendeten Inhalte nachweisen müssen. Die derzeit im AI Act vorgesehene Pflicht, eine Zusammenfassung der zu Trainingszwecken verwendeten Inhalte zu erstellen, reicht dem Verlegerverband nicht aus.

Pseudo-Journalismus mit hohem Manipulationsrisiko

Der BDZV verlangt ferner, dass Rechteinhaber wie Pressehäuser und Journalisten angemessen für die Nutzung ihrer Inhalte durch KI zu vergüten seien: Es müsse eine "durchsetzbare, generelle Vergütungspflicht" geben. Es seien effektive Instrumente wie ein Schlichtungsmechanismus erforderlich, um die Vergütungspflicht auch umsetzen zu können. Außerdem muss nach Ansicht des BDZV klargestellt werden, dass für innerhalb der EU angebotene KI-Anwendungen, ungeachtet ihres Standorts, das europäischen Recht gilt: Andernfalls werde "eine Rechtsdurchsetzung gegen Gatekeeper nur in den USA oder China und nur mit kaum vertretbarem Aufwand oder gar nicht möglich sein".

In seinem Positionspapier warnt der BDZV auch vor einem "Pseudo-Journalismus mit hohem Manipulationsrisiko": So sei es für KI-Systeme möglich, professionelle Medieninhalte zu verarbeiten und in Sekundenschnelle und ohne nennenswerte Kosten Konkurrenzveröffentlichungen zu erstellen. Die "Entstehung von reinen KI-Presseangeboten" gefährde nicht nur die Wirtschaftlichkeit von echten Medienangeboten, sondern auch die freie öffentliche Meinungsbildung und den demokratischen Diskurs, so der BDZV.

KI-generierte Zusammenfassungen in der Kritik

Hinzu komme, dass "durch die Verbindung der Marktmacht der digitalen Torwächter mit KI eine massive Gefahr für die Medienvielfalt entsteht". Damit spielt der Verband darauf an, dass die Betreiber der großen Online-Plattformen überwiegend auch KI-Anbieter sind. Wenn durch KI generierte Zusammenfassungen von Nachrichten "in die Plattformdienste der Torwächter integriert" würden, wäre dies für den BDZV sehr bedenklich: Die Zugriffe auf den Webseiten der Zeitungen und Zeitschriften würden ausbleiben, wodurch "ein Wettbewerbsproblem und eine Bedrohung für die Wirtschaftlichkeit der Presse" entstehen würden.

In Deutschland werden Nutzern von Google zu ihren Suchanfragen seit mehreren Monaten unter der Überschrift "Übersicht mit KI" auch KI-generierte Zusammenfassungen an erster Stelle in den Suchergebnissen angezeigt. Der BDZV sieht darin "die Bevorzugung eines eigenen Angebotes in der Suche". Das sei "ein rechtswidriger Marktmissbrauch".

Sollte Google zukünftig auch Antworten zu aktuellen "Hard News" in dieser Übersicht mit KI verbreiten, "wäre das zudem eine nie dagewesene Medien- und Marktmachtkonzentration, die umgehend untersagt werden müsste", teilte der BDZV dem epd mit. Zum Start der Funktion "Übersicht mit KI" Ende März hatte Google erklärt, dadurch werde "es noch einfacher, Informationen zu finden und relevante Websites zu entdecken".

Britische Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission

In den USA fügt Google auch beim personalisierten Discover-Newsfeed KI-generierte Zusammenfassungen aus den verlinkten Presseartikeln gleich in die Übersicht hinzu. Nutzer müssen nicht mehr auf die Artikel klicken. Dadurch sinken die Zugriffszahlen auf Verlagsseiten, was niedrigere Werbeerlöse zur Folge hat. Der BDZV ist wegen dieser Entwicklung alarmiert. Er verweist auf seine Position, dass eine Nutzung geschützter Inhalte durch KI-Anbieter, die erst nach vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erfolgen dürfe, auch zu vergüten sei.

Die britische Organisation Independent Publishers Alliance reichte Ende Juni bei der EU-Kommission eine Kartellbeschwerde gegen den Google-Konzern und dessen Einbettung von KI-Übersichten in den Suchergebnissen ein. Auf die Frage, ob es beim BDZV Pläne gebe, wegen der Aktivitäten von KI-Anbietern die Brüsseler Kommission einzuschalten, teilte der Verband dem epd mit: "In unserer Mitgliedschaft werden alle rechtlichen Optionen geprüft."

vnn



Zuerst veröffentlicht 13.08.2025 11:46 Letzte Änderung: 14.08.2025 12:18

Schlagworte: Medien, Presse, Verbände, Verleger, KI, Positionspapier, vnn, NEU

zur Startseite von epd medien