"Team Wallraff": RTL erzielt Teilerfolg gegen Klinik-Konzern - epd medien

26.08.2025 07:20

Das Reportage-Magazin "Team Wallraff"

Hamburg (epd). Im Berufungsverfahren um eine Folge des Reportage-Magazins "Team Wallraff" hat der Sender RTL einen Teilerfolg gegen die MK-Kliniken AG erzielt. Wie aus einem am 5. August verkündeten Urteil hervorgeht, hob das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) mehrere erstinstanzlich zugesprochene Unterlassungsansprüche auf. Eine vom Krankenhaus-Konzern geforderte öffentliche Richtigstellung wurde vollständig zurückgewiesen. Einen Teil der Unterlassungsansprüche bestätigte das Gericht indes. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. (AZ: 7 U 134/18)

In dem Verfahren ging es um eine "Team Wallraff"-Sendung vom August 2017. Darin wurde über Missstände im "Pflegehaus Kreuzberg" berichtet, das damals von einem gemeinnützigen Tochterunternehmen der MK-Kliniken (früher: Marseille-Kliniken) betrieben wurde. In der Reportage wurde den Betreibern unter anderem mangelnde Hygiene, unzureichende Pflege und Personalmangel vorgeworfen. Gegen die Darstellungen zog der Klinik-Konzern vor Gericht.

Zulässige Meinungsäußerung

Das Landgericht Hamburg hatte RTL die Verbreitung bestimmter Teile der Sendung untersagt. Auch verpflichtete das Gericht den Sender zur Veröffentlichung einer Richtigstellung. Der Klinik-Konzern sprach damals von einer "in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen Kampagne gegen ein Unternehmen".

Im Berufungsverfahren hob das Oberlandesgericht nun unter anderem das Verbot auf, über "schockierende Zustände" in der Pflegeeinrichtung zu sprechen. Diese Aussage sei eine zulässige Meinungsäußerung. Sie sei allein schon deshalb hinzunehmen, weil zum Zeitpunkt des Berichtes "unstreitig tatsächlich ein erheblicher Personalmangel im Pflegehaus K. festgestellt worden war, sodass damals sogar Aufsichtsmaßnahmen ergriffen worden sind", heißt es im Urteil.

Mindestbestand an Beweistatsachen

Anders als das Landgericht erklärte das OLG auch den Verdacht für zulässig, dass Pflegemängel durch Aktenmanipulation verschleiert wurden. Hier habe ein "Mindestbestand an Beweistatsachen" vorgelegen, da ein anonymer Informant entsprechende Vorwürfe unter Eid geäußert habe. In diesem Punkt wies das OLG eine vom Landgericht zugesprochene öffentliche Richtigstellung zurück.

Untersagt bleibt dagegen unter anderem die Äußerung, dass im Pflegehaus jeder Bewohner nur einmal im Monat geduscht werde. Entsprechende Aussagen eines Pflegers im Beitrag bewerteten die OLG-Richter als zu allgemein und lakonisch.

RTL muss 16 Prozent der Kosten tragen

Insgesamt bestätigte das Oberlandesgericht fünf der zwölf in der Berufung verhandelten Unterlassungsansprüche, die Kosten des Berufungsverfahrens muss RTL zu 16 Prozent tragen. Der Sender sprach in einer Mitteilung vom 21. August von einem "deutlichen Erfolg", die MK-Kliniken AG äußerte sich auf epd-Anfrage nicht.

Kritische Beiträge des Magazins "Team Wallraff" über die MK-Kliniken waren in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand juristischer Verfahren. Dabei wurden dem Sender wiederholt Aussagen gerichtlich untersagt. 2018 wies der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde des Senders gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurück, das vier von 13 Verbotsanträgen des Klinikkonzerns stattgegeben hatte. Auch damals ging es um eine Sendung zum "Pflegehaus Kreuzberg".

fu



Zuerst veröffentlicht 26.08.2025 09:20

Schlagworte: Medien, Prozesse

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