Rechter Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung - epd medien

28.08.2025 09:59

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des rechtspopulistischen Influencers Tim K. gegen seine Verurteilung wegen ehrverletzender Beleidigung abgewiesen. Die Beschwerde habe weder eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit hinreichend aufgezeigt, heißt es in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Auch habe der Beschwerdeführer nicht ausreichend darlegen können, dass die Youtube-Videos keine Schmähkritik seien. (AZ: 1 BvR 2721/24)

Der Mann, der sich selbst "Love Priest" (Liebespriester) nennt, war im Jahr 2023 in drei Fällen vom Amtsgericht Detmold zu einer Geldstrafe von insgesamt 11.000 Euro verurteilt worden. Er hatte auf seinem Youtube-Kanal die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie die Politikerinnen Sawsan Chebli (SPD) und Emilia Fester (Grüne) ehrverletzend beleidigt. Der rechte Influencer hatte erklärt, er halte mit seinen Filmen "der Gesellschaft den Spiegel vor". Als Künstler und Satiriker dürfe er auch Beleidigungen wiedergeben. Die Berufung vor dem Landgericht Detmold und die Revision vor dem Oberlandesgericht in Hamm wurden jeweils zurückgewiesen.

Filmsequenz eingeschnitten

In zwei der drei Videos ist nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts unter anderem eine Filmsequenz eingeschnitten, in der "Ey, Du kleine Fotze! Ey, Du kleine Fotze, Du dreckige!" gerufen werde, nachdem die jeweils betroffene Person zuvor eingeblendet wurde. Im dritten Video kommentiere der Beschwerdeführer eine Äußerung einer Politikerin zum Thema Migrationsbegrenzung in ironischem Ton mit dem Satz: "Papperlapapp, die aufgedunsene Dampfnudel, fliegt die ein, wir haben Platz!"

Das Bundesverfassungsgericht erklärte weiter, der Beschwerdeführer habe sich nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt, dass das Landgericht zumindest hilfsweise eine Abwägung zwischen seiner Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der betroffenen Politikerinnen vorgenommen habe. Es komme deshalb nicht darauf an, ob eine Schmähkritik, die eine Abwägung entbehrlich machen würde, vorliegt.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lwd/nbl



Zuerst veröffentlicht 28.08.2025 11:59 Letzte Änderung: 28.08.2025 12:10

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Internet, NEU

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